Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
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Systems bestimmt werde. Aber ihr Antrag fand keinen Beifall. Ebensofiel der Vorschlag des Großherzogtums Hessen, als Hauptgoldmünzeein mit dem englischen Sovereign an Feingehalt übereinstimmendesMünzstück zu wählen, ohne jegliche Unterstützung uuter den Tisch. Dieserhessische Vorschlag war im Bundesrat die einzige Sympathie-Kundgebungzu Guusten einer internationalen Münzeinigung. Zu Guusteu eines An-schlusses an das Frankensystem wurde keine Stimme laut.

Die Mark wurde mit übergroßer Majorität als Rechnuugsein-heit anerkannt, und die süddeutschen Staaten mußten sich dem sügen.Aber so sollte wenigstens die Mark wirklich voll und ganz die Grund-lage des neuen Systems werden, uur ja nicht der Thaler. Man wollteihm alle Thüren verschließen, uud am liebsten hätte man die beiden indie Thalerrechnung passenden Goldmünzen zu 30 und 15 Mark ganzbeseitigt. Aber nur das Fünfzehmnarkstllck fiel dein antipreußischenPartikularismus und den Forderungen einer konseaueuten Durchführungdes Decimalsystems zum Opfer. Dagegen ließ der Bundesrat allerdingsdas Dreißigmarkstück bestehen, und zwar aus besonderen Gründen. Es warden einzelnen Landesregierungen bekannt, daß Kaiser Wilhelm selbsteinen großen Wert gerade auf dieses Goldstück legte. Das goldeueZehn-thalerstück" war ein Lieblingsgedanke des hohen Herrn, welcher, mit demThalersystem ausgewachsen, sich nur schwer zur Preisgabe dieses Stückespreußischer Tradition entschließen konnte. Die Regierungen respektiertenden Wunsch des Kaisers, und so erhielt das Dreißigmarkstttck dieZustimmung des Bundesrates. Um aber in aller Deutlichkeit zu doku-mentieren, daß es ihm trotzdem mit der Markrechnung ernst sei, ließ derBundesrat das Dreißigmarkstück nicht an der Spitze des Gesetzes stehen,sondern er stellte an diesen wichtigen Platz statt desZehnthaler-stückes" das Zehnmarkstück, welches er an Stelle des Fünfzehnmark-stückcs beschlossen hatte.

Aus derselben thalerfeindlichen Stimmung heraus wurde der Z 8des preußischen Entwurfes, welcher dem Thalergeld, auch dem Vs- und^/v Thaler, gesetzlichen Kurs im ganzen Reichsgebiet verleihen wollte,beseitigt.

Bayern that noch ein übriges an Partikularismus und ließ sichspeciell das Recht zur Prägung von halben Pfennigen reservieren, vondem es jedoch bisher noch keinen Gebrauch gemacht hat.

Sofort, nachdem die Stückelnng der neuen Neichsgoldmünzen fest-