Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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gestellt war, ging man an die staatsrechtliche Seite der Münz-reform.

Der Entwurf enthielt über das Gepräge der Reichsgoldmünzen über-haupt keine Bestimmung. Den Mittelstaaten dagegen, erschien dieser Punktso wichtig, daß seine Regelung sofort iu Angriff genommen wurde. Dieisolierte Lösung der Frage des Gepräges war aber unmöglich, denn dieseFrage stand im engsten Zusammenhang mit der ganzen staatsrechtlichenKonstruktion der zukünftigen deutschen Münzverfassung, und so mußteman unvermeidlich sogleich die ganze staatsrechtliche Frage aufrollen.

Wie wir wissen, nahm der Präsidialentwnrf diesen Fragen gegenübereinen allerdings mehr angedeuteten als scharf präcisierten centralistischenStandpunkt ein. Die Verfasser des Entwurfs verstandeil unter der zuschaffendenMünzeinheit" nicht nur eine einheitliche Münzgesetz-gebung, sondern ein völlig einheitliches Mllnzwesen überhaupt, undein solches konnte natürlich nur voll und ganz Reichsangelegenheit sein.Das war nicht nur die Auffassung von Del brück und Michaelis,sondern auch die Auffassung Bismarcks, welcher für die politischeSeite der Münzreform ein stärkeres Interesse zeigte als für ihre wirt-schaftliche Seite.

Gegen diese Auffassung erhoben nun die Mittel- und Kleinstaatenden heftigsten Widerspruch. Sie weigerten sich entschieden, das Rechtder Münzprägung, einen angeblich wesentlichen Bestandteil ihrer an-geblichen Souveränität, freiwillig zu Gunsten des Reichs aufzugeben.Sie stellten ferner auf, daß ihnen dieses Recht nicht durch ein einfachesReichsgesetz, sondern nur durch eine Verfassungsänderung ge-nommen werden könne, da nach der Reichsverfassung mir die Münz-gesetzgebung, nicht auch die Münzprägung zur Kompetenz des Reichesgehöre. Preußen widersprach dieser Nerfassungs-Anslegung, wurde aberüberstimmt. Man einigte sich schließlich auf folgende Punkte:

Die Einzelstaaten behalten das Recht der Münzprägung, währenddas Reich als solches keine Münzen schlägt.

Die neuen Reichsgoldmünzen tragen, um ihren Namen nicht gänzlichLügen zu strafen und um einigermaßen den Forderungen der öffentlichenMeinung, welche überwiegend einheitliche Neichsmünzen verlangte, zugenügen, auf der einen Seite den Reichsadler und die Inschrift:Deutsche Reichsmünze" (welche vom Reichstag später inDeutschesReich " abgeändert wurde). Auf der anderen Seite sollte das Bildnisdes Landesherrn oder das Hoheitszeichen der Freien Städte beweisen,