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daß die deutschen Einzelstaaten das Recht der Münzprägung auch in derneuen Mllnzverfassuug nicht ausgegeben hätten.
Bis zum Erlaß des definitiven Münzgesetzes bestimmt der Reichs-kanzler unter Zustimmung des Bundesrats die in Gold auszumünzendenBeträge und ihre Verteilung auf die einzelnen Münzstätten und Münz-gattungen.
Die Ausprägung erfolgt bis zu demselben Zeitpunkt auf Kosten desReichs, und die prägenden Bundesstaaten erhalten eine vom Reichskanzlerunter Zustimmuug des Bundesrats für jede einzelne Münzsorte gleich-mäßig festzusetzende Vergütung.
Dagegen hat von allem Anfang an die Einziehung und Umprägungder im Umlauf unter das Passiergewicht abgenutzten Münzen auf Kostendesjenigen Staates zu erfolgen, der die betreffenden Münzen geprägthat, und auch nur für die öffentlichen Kassen dieses Staates wurde dieVerpflichtung, diese Münzen jederzeit für voll anzunehmen, festgesetzt.
Die Frage jwar durch diesen „Kompromiß" in durchaus partiku-laristischem Sinne geregelt.
In demselben Sinne wurde die weitere Frage der Beseitigung desvorhandenen Münzumlaufs wenigstens in Angriff genommen. Der Bundes-rat schob einen Paragraphen ein, welcher die Einziehung der Landes-goldmünzen anordnete, sobald ein gewisses Quantum von Reichsgold-münzen in Umlauf gebracht sei. Die Einziehung der Landesgoldmünzensollte ebenfalls auf Kosten derjenigen Einzelstaaten, welche sie ausgeprägthatten, nicht auf Kosten des Reichs erfolgen. Der in dem definitivenMünzgesetz anzuordnenden Einziehung des Umlaufs an Landessilber-münzen war dadurch natürlich »ach der gleichen Richtung präjudiziert.
Diese Lösung war von münzpolitischem Staudpunkt aus so verkehrtwie möglich; von rein politischem Standpunkt aus war sie, wie sichspäter herausstellte, nicht notwendig, wenigstens nicht in ihrer ganzenAusdehnung.
Die preußischen Staatsmänner nahmen sie mit sehr verschiedenenGefühlen hin. Camp Hausen fand sie zum mindesten ganz erträglichund wurde ihr eifrigster Anwalt bei den Verhandlungen des Reichstags.Delbrück fand sie unerträglich und rechnete auf ihre Abänderung durchden Reichstag. Bismarck hielt die ganze Münzangelegenheit schließlichdoch nur für eine Bagatelle, um dereuthalben es sich nicht verlohne, dieStimmung der Landesregierungen und Landesfttrsten zu verderben.