Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Aufrechterhaltung der Vollmichtigkeit des Umlaufs von den Einzelstaatengetragen werden müßten. Aber alles das sollten, wie er sagte, nurrtttiones ciulzitancli" sein; man wollte eine definitive Entscheidung jetztnoch nicht treffen.

Viele, die mit der Bambergerschen Grundauffassung einverstandenwaren, wollten denKompromiß" zwischen den Bundesregierungen respek-tieren, soweit sich das mit ihren Grundsätzen vereinbaren ließ; und beimZ 6 hielt man eine solche Vereinbarung für möglich, da ja vorläufig dieAusmünzungen auf Anordnung uud auf Kosteu des Reichs vorgenommenwerden sollten, und der Reichstag bei der definitiven Regelung auch mitzu-sprechen hatte.

Nach nicht allzulanger und allzugründlicher Debatte wurde der An-trag Bamberger abgelehnt und der Z 6 in der Fassung der Regierungs-vorlage angenommen.

Damit war an und für sich nichts gewonnen und nichts verloren.Es war nur eine provisorische Anordnung getroffen, welche den reichs-deutschen Bestrebungen entsprach. Die definitive Regelung blieb demdefinitiven Münzgesetz vorbehalten, und nichts konnte beweisen, daß sie inpartikularistischem Sinne ausfallen werde.

Man hatte deshalb weder seitens der Negierung noch seitens desReichstags gerade dieser Abstimmung eine besondere Bedeutung beigelegt.

Um so mehr war man überrascht, als bei der Fortsetzung der Be-ratung über diesen Gegenstand beim Z 9, welcher vom Passiergewichthandelte und die Aufrechterhaltung der Vollwichtigkeit des Münzumlaufsden Einzelstaaten überwies, Bamberger sich zu folgenden Ausführungenerhob:

Über zwei Kardinalfragen der Münzresorm bestehe infolge der Ab-stimmung über den § 6 nach wie vor völlige Unklarheit, nämlich darüber,ob die Ausprägung und Erhaltung der Reichsmünzen Sache des Reichsoder Sache der Einzelstaaten sei, und ferner über das freie Prägerecht.Camphauseu habe über diese beiden Punkte Erklärungen abgegeben,welche sämtliche Antragsteller uud einen großen Teil des Hauses aufdas höchste überraschten". Er seinerseits könne einem Gesetze seine Zu-stimmung nicht geben, das diese wichtigen Fragen unter solchen Um-ständen unentschieden lasse, und er ziehe deshalb alle seine folgenden An-träge zurück,weiteres für die dritte Lesung vorbehaltend".

Überschätzte Bamberger wirklich so sehr die Tragweite der Abstim-mung des vorhergegangenen Tages oder fürchtete er, der Reichstag möchte