Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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die Bedeutung der noch zur Verhandlung stehenden Paragraphen unter-schätzen und sich vor dem Kompromiß der Negierungen beugen? Jedenfallswar nichts geeigneter, die Aufmerksamkeit des Reichstags in höchsteinGrade auf die Wichtigkeit der Frage:partikularistische oder reichsdeutscheMünzreform"? zu lenken, als daß Bamberger, die anerkannte Autoritätin der Münzfrage, der Parlamentarier, welcher bisher am eifrigsten fürdas Zustandekommen der Münzreform gearbeitet hatte, jetzt auf eimnaldie Karten mitten im Spiel wegwarf.

Die Regierung felbst war verblüfft und Camphausen lenkte ein.Rom ist nicht an einem Tage gebaut worden, sagte er; das Gesetz sollnur ein provisorisches sein und kein definitives, wir müssen uns dach fürdas definitive Münzgesetz noch ewige Entscheidungen von Wichtigkeit auf-heben. Das traf wohl zu für den bereits abgethanen Z 6, nicht aberfür die noch zu beratenden Bestimmungen des Gesetzentwurfs, welchebereits definitiv in partikularistischem Sinne über die Einziehung derLandesgoldmünzen und über die Aufrechterhaltung des Münzfußes ent-schieden.

Lasker nahm sofort die Bambergerschen Anträge wieder auf, undCamphausen bekämpfte sie nun, aber mit sehr engherzigen Gründen, derenWiderlegung nicht schwer war.

Camphausen hielt gleichwohl seinen Widerspruch aufrecht; als abernach der zweiten Lesung der Antrag Lasker angenommen wurde, ver-zichtete die Regierung darauf, bei der dritten Lesung noch einmal dieFassung des Bundesrats zu verteidigen.

Mit der Annahme dieser Bamberger-Laskerschen Abänderung wardas partikularistische Eis gebrochen. Die analogen Anträge zum § 11,welche die Einziehung der umlaufenden Landes- (Gold- und Silber-)Münzen auf Kosten des Reichs, statt, wie im Entwurf vorgeschlagen, aufKosten der Einzelstaaten forderten, fanden überhaupt keinen Widerspruch,weder aus dem Reichstag heraus noch seitens der Regierung, für welchediesmal nicht Camphausen, sondern Delbrück das Wort führte.

Damit war der staatsrechtliche Aufbau des neuen Münzwesensvollendet. An Stelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen, durchaus par-tikularistischen Regelung, welche mehr dem Wesen eines Staatenbundesals dem eines Bundesstaates entsprochen hätte, war es dem Reichstag ,insbesondere Dank der Bemühungen Bambergers und Laskers, gelungen,eine dem Wesen nach einheitliche Mttnzverfassung zu schaffen. Nur inder Form hatte man dem Partikularismus einige Zugeständnisse gemacht.