Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Abstand, um nicht der glatten Erledigung dieser heikeln Frage Hinder-nisse zu bereiten.

So wurde dieses schwierigste Problein unter allgemeinem Einver-ständnis entschieden, ohne daß es zu einem Kampf zwischen den bei dieserEntscheidung iu hohem Grade beteiligten mächtigen Interessen derSchuldner und der Gläubiger gekommen wäre, von denen die erstereneine möglichst hohe, die letzteren eine möglichst niedere Tarifierunq derGoldmünzen wünschen mußten.

Soweit konnten die Befürworter der Doppelwährung und die Freundeder Goldwährung miteinander gehen. Durch die Verleihung der gesetz-liche!? Zahlnngskraft an die Reichsgoldmünzen und ihre feste Tarifierungin dem alten Silbergeld war vorerst nur eiu Zustand geschaffen, welcherder Doppelwährung entsprach. Die Einführung der Goldwährung er-forderte noch weitere Maßnahmen.

Vor allem die Einstellung der Silberausmüuzuug. Mit dem Ver-bot der weiteren Silberprägnng war aber mehr erreicht, als ein bloßesZurückhalten des Silberumlaufs auf feiner bestehenden Ausdehnung; dieseMaßregel mußte zugleich den Wert des umlaufenden Geldes vom Silberunabhängig machen, indem sie die Verbindung zwischen Barrensilber undSilbergeld zerschnitt.

Über die Notwendigkeit, die Prägung von Silberkurant einzustellen,falls man zur Goldwährung übergehen wollte, bestand keine Meinungs-verschiedenheit. Der Gesetzentwurf enthielt zwar darüber keine Bestimmung,aber, wie wir wissen, waren die Bundesregierungen protokollarisch dahinübereingekommen, die Silberausmünzung einzustellen.

Camphausen machte dem Reichstag von dieser Übereinkunft Mit-teilung. Aber diese Mitteilung befriedigte nicht überall. Man wußte,daß diese Übereinkunft nicht einfach und vollständig jede weitere Silber-kurantprägung untersagte, sondern daß einzelne Staaten wichtige Vor-behalte gemacht hatten. So erzählte man sich, Bauern habe sich dasRecht reservieren lassen, die ihm aus der französischen Kriegskosten-Ent-schädigung zufließenden silbernen Fttnffrankenstücke umznprägen. Fernerbot diese Übereinkunft dem Reichstag nicht die genügende Sicherheit.Sie konnte, ohne Zustimmung des Reichstags, durch eine nene Überein-kunft der Bundesregierungen wieder aufgehoben werden. Bambergerstellte deshalb den Antrag, das Verbot der weiteren Silberausmünzungausdrücklich in das Gesetz aufzuuehmen, uud als er dieseu Antrag später