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mit allen seinen andern Anträgen zurückzog, wurde er, wie diese, vonLasker wieder aufgenommen.
Die Regierung erhob keinen grundsätzlichen Widerspruch. Camp-Hausen hatte bereits bei der Generaldebatte geäußert, Preußen wünschenoch Siegesthaler auszuprägen, woran es durch ein absolutes Verbotder Silberausprägung gehindert werde, und diesem Wunsche trug derBamberger'sche Antrag Rechnung, indem er ausdrücklich die Ausmünzungvon Denkmünzen gestattetes
Delbrück, welcher bei der zweiten Lesung die Regierung vertrat, be-schränkte sich darauf, ein Amendement zum Bamberger'schen Antrag zubefürworten, welches lediglich die fernere Ausmünzung der groben Sil-bermünzen verbieten wollte, nicht auch eine eventuell notwendige Aus-münzung von Silberscheidemttnzen. Den Antrag Bamberger selbst be-kämpfte er mit keinem Wort.
Der Antrag „Lasker, geborene Bamberger", wie ihn Dr. Braunuuter schallender Heiterkeit des Hauses nannte, fand uumidersprocheneAnnahme, und damit war die erste gesetzliche Vorbedingung für die künftigeGoldwährung geschaffen.
Es ist in späteren Jahren ein Unterschied konstruiert worden zwischen„Goldwährung" und „Goldvaluta". „Goldvaluta" hat man ganz all-gemein den Währungsznstand genannt, in welchem der Wert des Geldesvom Goldwert abhängig ist; als „Goldmährnng" dagegen bezeichneteman ausschließlich diejenige Währungsverfassuug, in welcher nur Gold-münzen gesetzliches Zahlungsmittel bis zu jedem Betrag sind und alleübrigen Geldsorten auf Verlangen des Inhabers in Gold eingelöst werdenmüssen. Nach dieser Unterscheidung, welcher eine Zeit lang in derWährungslitteratur eine außerordentliche Wichtigkeit beigelegt wurde, hatz. B. Deutschland bis auf den heutigen Tag keine „Goldwährung", son-dern nur eine „Goldvaluta", weil neben den Goldmünzen auch Silber-münzen bis zu jedem Betrag gesetzliches Zahlungsmittel sind, während
' Das Wort „Denkmünze " erfuhr dabei keine weiters Definition. In Wirklichkeitwurden diese Denkmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel, wie die übrigen Silber-kurantmünzen, ausgeprägt. Wenn das die Meinung des Antrags Bamberger war,dann wäre es — sollten die Cinzelregierungen nicht vermöge der Erlaubnis, solcheDenkmünzen zu schlagen, das ganze Verbot der weiteren Silberausmünzungen illusorischmachen können — mindestens am Platze gewesen, den Betrag dieser Denkmünzen zukontingentieren.