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der Wert des deutschen Geldes nichtsdestoweniger ausschließlich durch dengesetzlichen Goldwert der Mark bestimmt ist. Später hat man dieWährungsverfassung, in welcher zwar der Wert des Geldes mit seinemgesetzlichen Goldgehalt übereinstimmt, aber neben dem goldnen anch silbernesKurantgeld vorhanden ist — ein Zustand, dessen Vorbedingung offenePrägung für Gold und beschränkte oder gesperrte Prägung für Silberist — „hinkende Goldwährung" (auch „hinkende Doppelwährung"), ge-nannt, im Gegensatz zu der „reinen Goldwährung", welche nur Gold-münzen als Kurantmünzeu kennt.
Die „hinkende Goldwährung" war zur Zeit der deutschen Münz-reform noch unbekannt; sie hatte nirgends in conei-sto existiert und anihre theoretische Möglichkeit dachte niemand. Wer die Goldwährung wollte,der wollte die reiue Goldwährung, wie sie in England bestand; undwollte man diese, dann mußte man den vorhandenen Silberumlaufbeseitigen und durch ihn Goldgeld ersetzen, soweit nicht Silberscheidemünzenbenötigt waren.
Der Entwurf des Bundesrates, welcher die Entscheidung zwischenGoldwährung uud Doppelwährung dem definitiven Münzgesetz überlassenwollte, kounte natürlich über die Zurückziehung des Silbergeldes keineBestimmung enthalten; er begnügte sich damit, die Einziehung der Landes-goldmünzen anzuordnen. Da es aber der Wille des Reichstags war,die Währungsfrage gleich jetzt zu entscheiden, und zwar im Sinne derreinen Goldwährung, stimmte er einem Antrag Bamberger - Lasker zu,welcher den Reichskanzler ermächtigte, die Einziehung der bisherigengroben Silbermünzen anzuordnen. Das war eine Ergänzung der Ein-stellung der Silberprägung nach der positiven Seite, aber noch keinevollkommene.
Der Antrag gab der Reichsregierung die Befuguis, den vorhandenenSilberumlauf durch Einbehaltung von Silbermünzen, welche bei denöffentlichen Kassen eingingen, zu vermindern, nicht aber die Befugnis,Silbermüuzen außer Kurs zu setzen, d. h. ihnen die gesetzliche Zahlungs-kraft zu entziehe».
Widerspruch erfuhr dieser Antrag nur durch Mohl, der meinte, dashieße denn doch „in der Frage der Doppelwährung den Prozeß mit derExekution anfangen". Die Frage der Doppelwährung war indessen be-reits durch die Einstellung der Silberprägung entschieden.
Mit der Annahme auch dieses Antrags war die Kette der die Währungbetreffenden Bestimmungen abgeschlossen.