Überblicken wir die Ergebnisse der Reichstagsverhandlungen, sofinden wir, daß der Reichstag das Gesetz gegenüber der Vorlage desBundesrats in allen Punkten erheblich verbessert hat.
Die Mark war, wie vorgeschlagen, als Rechnnngseinheit angenom-men, aber jeder allzudeutliche Anklang an das Thalersystem war konsequentbeseitigt.
Die Müuzverfassung war centralistisch geordnet, im Gegensatz zurBundesratsvorlage. Man hatte den Einzelstaaten das Recht gelassen,den Akt der Münzprägung auszuüben und die Reichsmünzen mit demBildnis ihrer Landesherren zu versehen. Aber die Anordnung, die Kon-trolle und die Kosten der Prägung hatte man dem Reich übertragen undebenso die Aufrechterhaltung der Vollwichtigkeit des Münzumlaufs. Vonhöchster Wichtigkeit für die Durchführung der Reform war, daß nach denBeschlüssen des Reichstags die Landesmünzen von Neichswegen und aufReichskosten eingezogen werden sollten, während nach der Auffassung desBundesrats die einzelnen Landesregierungen selbständig die Beseitigungihres Münzumlaufs hätten vornehmen müssen. Dadurch, daß der Reichstagdie Leitung der Reform in die Hände der Reichscentralgewalt gab, er-möglichte er überhaupt erst die Durchführung der Münzreform. DerÜbergang zur Goldwährung, an sich und bei einheitlicher Leitung schonschwierig genug, hätte niemals gelingen können, wenn man es den Einzel-staaten überlassen hätte, für sich und jeder nach seinen Kräften und seinemguten Willen auf die Goldwährung loszumarschieren.
Schließlich that der Reichstag, über die Buudesratsvorlage hinaus,einen bedeutenden Schritt zur Goldwährung. Da man eingestandenermaßenallgemein die Goldwährung wollte, so mußte man alle Maßregeln er-greifen, um sich jetzt schon den Übergang zur Goldwährung möglichst zuerleichtern. Der Bundesrat hatte in dieser Hinsicht das Gesetz gegenüberdem Präsidialantrag schon bedeutend verbessert, indem er den Goldmünzenan Stelle des vorgeschlagenen Kassenkurses gesetzlichen Kurs gegeben hatte.Aber erst der Reichstag zog aus dem Willen, zur Goldwährung über-zugehen, die vollen Konsequenzen, indem er das Verbot der weiterenSilberprägung und die Ermächtigung zur Einziehung von Landessilber-münzen in das Gesetz einschob, Bestimmungen, ohne welche sich dieSchwierigkeiten des unvermeidlichen Währungswechsels noch erheblich ver-größert hätten.
Man mag heute zur Währungsfrage stehen wie man will, in jedemFalle wird man anerkennen müssen, daß der Reichstag das Beste an diesem