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grundlegenden Gesetze geleistet hat. Der Reichstag setzte sich mit kühnemSchwung über die Bedächtigkeit und Engherzigkeit der Einzelregierungennnd des Bundesrats hinweg und gab vor allem dem deutschen Volkeeine wirklich einheitliche Münzverfassnng. Seine Verdienste um den Über-gang zur Goldwährung mögen heute von den Gegnern der Goldwährungbestritten werden. Ich glaube, gezeigt zu haben, daß damals nur die Gold-währung das Ziel einer deutschen Münzreform sein konnte, und unterdiesen Verhältnissen erwarb sich der Reichstag ein großes Verdienst da-durch, daß er den Übergang zur Goldwährung in einer Weise einleitete,welche wirklich Erfolg versprach.
Das „Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen,"welches unterm 4. Dezember 1871 publiziert wurde, war unter denHänden des Bundesrats und besonders des Reichstags bedeutend überseinen Titel hinausgewachsen. Es bestimmte definitiv die künftige deutscheRechnungseinheit, es regelte die staatsrechtliche Organisation des deutschenMünzwesens, und es setzte an Stelle der bisherigen Silberwährung einenÜbergangszustand, der die Grundlagen der Goldwährung bereits enthieltund nur in der Goldwährung seinen konsequenten Abschluß fiuden konnte.