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Erster Abschnitt,
Bremens Übergang zur Reichswährnng.
In Bremen bestanden schon seit längerer Zeit unleidliche Münz-verhältnisse.
Das Grundgeld der Bremischen Goldwährung war die Pistole (derLouisdor), aber Bremen sebst prägte überhaupt keine Goldmünzen, sondernbeschränkte sich darauf, den vou andern Staaten geprägten Pistolen ge-setzlichen Kurs zu verleihen.
Als nun im Jahre 1857 die deutschen Staaten in Gemäßheit desWiener Münzvertrags die Prägung von Pistolen einstellten, blieb für Bremen nur die Wahl, entweder selbst eine Münzstätte zu errichten und Pistolenauszuprägen, oder andere Goldmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel zu-zulassen.
Der letztere Weg wurde gewählt, und die durch den Wiener Münz-vertrag geschaffene Zollvereinskrone, welche in den Staaten des Münz-vereins selbst nur eine Handelsgoldmünze mit veränderlichem Kassen-kurs oder ohue Kassenkurs sein sollte, wurde in Bremen als gesetzlichesZahlungsmittel angenommen, so schlecht sie auch in das Bremische Rech-nungssvstem hineinpaßte.
Aber die Ausmünzung von Kronen erreichte niemals große Summenund hörte im Jahre 1870 völlig auf. Es zeigte sich infolgedessen inBremen ein solcher Mangel an Goldmünzen, daß durch ein Gesetz vom25. Juli 1870 eine Reihe von ausländischen Goldmünzen in Bremer Währung tarifiert nnd legalisiert werden mußten, so die französischen,englischen und amerikanischen Goldmünzen. Auch diese Sorten fügten sichnur schlecht in das bestehende Münzsystem ein.
Dieser Zustand wurde mir dadurch erträglich, daß in normalenZeiten nur wenige Goldmünzen im freien Verkehr sichtbar waren;die große Menge lag in der Bremer Bank und war im Umlauf durchdie Noteu dieses Institutes vertreten.
Aber die Notenausgabe der Bremer Bank war nicht unbegrenzt,sondern auf den Betrag ihres Grundkapitals (5 Millionen Thaler Gold)zuzüglich ihres Reservefonds beschränkt. Sobald nun die Bank das Maxi-mum ihrer Notenausgabe erreicht hatte und damit vor die Unmöglichkeit ge-stellt war, im Austausch gegen Goldmünzen Noten zu geben, mußten die