Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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der Neichsgoldmünzen in Bremen , welche die unbedingte Möglichkeit derBeschaffung von Reichsgoldmünzen sicher stellte, werde der Abfluß vonReichsgoldmünzen »ach dem Ausland erleichtert werden, und ein solcherAbfluß müsse während der Übergangszeit vermieden werden.

Dagegen stellte das Reichskanzleramt znr Erwägung, ob man inBremen neben den Reichsgoldmünzen nicht auch die groben Silbermünzender Thalerwährnng als gesetzliches Zahlungsmittel anerkennen wolle.Der große Vorrat von Thalermünzen würde Bremen gegen einen Mangelan Zirkulationsmitteln, die in das Marksystem paßten, sicher stellen.

Auf Grundlage dieser Anregung traten Senat und Handelskammerin neue Verhandlungen ein.

Die Zulassung von Silbermünzen als Kurautgeld erregte Bedenken.

Da Bremen bisher Goldwährung gehabt hatte, da ferner das End-ziel der deutschen Münzreform die reine Goldwährung war, konnte essinnlos und unbillig erscheinen, während des Übergangs von dem einenGoldwährungssystem zum andern Silbermünzen zum gesetzlichen Zahlungs-mittel für jeden Betrag zu machen. Außerdem erschien es fraglich, obnicht durch eine solche Maßregel eine Erschwerung der Haudelsbeziehungenmit den nach Gold rechnenden Ländern eintreten würde.

Nach den Erklärungen des Neichskanzleramtes stand es jedochaußer Zweifel, daß das definitive Münzgesetz die Kurantmünzen derThalerwährung bis zu ihrer völligen Einziehung, und zwar jeden-falls noch längere Zeit über die Einführung der Reichswährung hinaus,als gesetzliche Zahlungsmittel für das ganze Reichsgebiet beibehaltenwerde. Unter diesen Umständen konnte Bremen den silbernen Kurant-münzen nicht entgehen. Es handelte sich also nur um die Wahl zwischender sofortigen freiwilligen Zulassung der groben Thalermünzcn und ihrerspäteren notgedrungenen Zulassung. Im letzteren Falle hätte der An-schluß au das Geldwesen der übrigen deutschen Staaten bis zum Erlaßdes endgültigen Münzgesetzes verzögert werden müssen.

Unter diesen Verhältnissen befürwortete die Handelskammer auf dasentschiedenste die schleunige Reform des bremischen Geldwesens auf Grundder vom Reichskanzleramt gegebenen Anregung.

Auch der Senat gelangte nach gründlichen Beratungen zu der Über-zeugung, daß der möglichst schleunige Anschluß an die MarkrechnungVorteile biete, welchen gegenüber die frühere Zulassung des nach Lageder Diuge unvermeidlichen Silberkurantes von keiner Bedeutung war.Er arbeitete nun einen Gesetzentwurf aus, nach welchem am 1. Jnli 1872