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Artikeln des Gesetzes war es als Bezeichnung des Übergangszustandesgebraucht, in welchen? zwar nach Mark gerechnet wird, aber an Stelleder Reichsgoldmünzen die noch nicht völlig beseitigten groben Silber-münzen der Thalerwährung für jeden Betrag in Zahlung gegeben werdenkönnen. Aus den Motiven ging hervor, daß die kaiserliche Proklamationnicht den Zustand der reinen Goldwährung verkündigen sollte, son-dern den Übergang zur Reichsniarkrechnuug, aus welcher sich die „eigent-liche Reichsgoldwährung" (sie!) erst allmählich durch die Ein-ziehung der Silberkurantmünzen zu entwickeln hatte.
Dadurch, daß die Bezeichnung „Reichsgoldwährung" gleichmäßig aufden Übergau gszu stand und auf das Endziel der Reform an-gewendet wurde, konnte der Eindruck entstehen, als ob zwischen beidenZuständen kein wesentlicher Unterschied vorhanden sei, als ob die Prokla-mation der „uneigentlichen" Reichsgoldwährung bereits das Ziel derMünzreform bedeute.
Nm keinen Zweifel auskommen zu lassen, daß die reine Gold-währung das Endziel der Reform sei, beantragte Bamberger, den zweiverschiedenen Zuständen zwei verschiedene Namen zu geben. Er schlugvor, überall dort, wo unter „Neichsgoldwährung" der Übergaugszustandverstanden wurde, das Wort „Reichswährung" zu gebrauchen undnur im ersten Satz das Wort „Reichsgoldwährung" zur Bezeichnung desZieles der Münzreform anzuwenden.
Er äußerte dabei die Befürchtung, die unklare Anwendung desWortes „Neichsgoldwährung" sei nicht ohne Absicht erfolgt; es sei nichtausgeschlossen, daß namentlich die preußische Regierung hoffe, den Thalerals Kurantgeld beibehalten zu können.
Michaelis trat dieser Befürchtung entgegen und sagte, der Reichstagkönne sich der Auffassung hingeben, daß die Bundesregierungen sovielLiebe zu ihrem großen Werke „haben und gewinnen werden", daß sie,„selbst wenn Liebhabereien für die Aufrechterhaltung (des Thalers) bestehensollten", diese überwinden würden.
Diese Worte waren eher eine leise Bestätigung als eine Beseitigungder Befürchtungen. Der Reichstag ließ sich durch sie nicht abhalten,gemäß dem Antrag Bambergers zwischen „Reichsgoldwährung" und„Reichswährung" zu unterscheiden. Die kaiserliche Proklamation solltenur die Einführung der Reichswährung, nicht den definitiven Abschlußder Reform verkündigen.