Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Nachdem im ersten Artikel die Goldwährung mit der Mark alsRechnungseinheit als Ziel der Müuzreform festgestellt war, beschäftigtensich die folgenden Artikel mit dem Ausbau ^des Marksystems; zunächstmit der Frage der Stückelung.

Hinsichtlich der auszuprägenden Nickel - uud Kupfermünzen ergabensich keine Meinungsverschiedenheiten; umsomehr über die zweckmäßigeStückelung der Silbermünzen. Hier kam namentlich ^der Umstand er-schwerend in Betracht, daß die Silbermünzen, um sich iu das Systemder Goldwährung einzupassen, unterwertig ausgeprägt werden mußten.

Michaölis war bei der Ausarbeitung des Entwurfs von der gesundenAnsicht ausgegangen, daß sowohl in Hinsicht auf die Einfachheit desVerkehrs als anch in Rücksicht auf die Kosten der Ausmünzung eineBeschränkung der Müuzsorten auf eine möglichst geringe Anzahl gebotenfei. Als Silbermünzen schlug er deshalb das Fünfmarkstück, das Ein-markstück nnd das Fünfzigpfennigstück vor. Die Lücken zwischen demFünf- und dem Einmarkstück einerseits, dem Fünfzigpfennigstück und demnickelnen Zehnpfennigstück andrerseits, erschienen jedoch allgemein als zu groß.

Man einigte sich leicht darüber, die letztere Lücke durch ein Zwanzig-pfennigstück auszufüllen. Von allem Anfang an war man zweifelhaft,ob, man dieses Stück aus Silber oder aus Nickellegierung prägen solle.Man wählte das Silber. Als sich zeigte, daß der Verkehr das Stückwegen seiner Kleinheit zu unpraktisch sand, bestimmte im Jahre 1886ein Gesetz' Ausprägung in Nickel . Aber auch iu dieser Form hatsich das Zwanzigpfennigstück nicht einzubürgern vermocht. Es erschienzu plump und in Legierung lind Gepräge zu häßlich. Es zeigte sich aufdiese Weife, daß der Verkehr in der That mit einer sehr geringen Zahlvon Münzsorten auskommen kann, und daß ein Zwanzigpfennigstück keineNotwendigkeit ist.

Schmieriger gestaltete sich die Frage hinsichtlich der größeren Silber-münzen.

Der Umstand, daß die Silbermünzen nur Scheidemünzen sein undals solche unterwertig ausgebracht werden sollten, brachte dem vor-geschlagenen silbernen Fünfmarkstück eine starke Gegnerschaft. Man fandes vielfach zu groß für eine unterwertige Scheidemünze.

Um es überflüssig zu machen, wurde die Schaffung eines goldnen

i Gesetz, betreffend die Ausprägung einer Nickelmünze zu zwanzig Pfennig, vom1. April 1886 (R.G.Bl. S. 67).

Hslfferich, Geschichte der Geldreform. 14