Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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klärt und hinzugefügt, es sei fraglich, ob bei der Einführung des pri-vaten Prägerechts das Deutsche Reich die Sorge und die Kosten für dieAufrechterhaltung der Vollwichtigkeit des deutschen Münzumlaufs auchfernerhin übernehmen könne; dabei war hinlänglich bekannt, daß maninsbesondere innerhalb der preußischen Regierung auf die Aufrechterhaltungeines vollwichtigen Münzumlaufs den größten Wert legte.

In der That lag in der vermeintlichen Unverträglichkeit dieser beidenSysteme, des freien Prägerechts mit möglichst niedriger Prägegebührund der strengen Jntakthaltung des Münzumlaufs die Hauptschwierigkeit.

Michaelis war zu klug, um nicht die Vorzüge des freien Prägerechtszu erkennen, nud um nicht einzusehen, daß mangelndes Entgegenkommenin dieser Frage einen ernsten Konflikt mit den eifrigsten Förderern derMünzreform innerhalb des Reichstags hätte herbeiführen müssen. Anderer-seits war doch auch er von der Auffassung durchdrungen, daß durch dasfreie Prägerecht der staatlichen Fürsorge für die Vollwertigkeit des Münz-umlaufs widersprochen werde. Sein Münzgesetz-Entwurf enthielt des-halb eine Bestimmung, welche den Reichskanzler ermächtigte, auf einzelnenMünzstätten die Ausprägung von Reichsgoldmünzen ans Privatrechnungzuzulassen. In den Motiven sagte er:Bei solchen Goldausmünzungenwird zu Gunsten des Reichs ein Zuschlag zu den Prägekosten erhobenwerden müssen, nin die Reichskasse dafür schadlos zu halten, daß sie dieKosten der Aufrechterhaltung der Vollwichtigkeit auch für die auf Privat-rechnnng geprägten Goldmünzen übernehmen muß." Das bedeutete eineArt von Kompromiß. Die Privatprägung sollte freigegeben werden,aber um dem Staat nicht die Kosten aufzubürden, welche durchdie Abnutzung der auf Privatrechnung ausgemünzten Stücke entstehenmnßten, sollten diejenigen, welche Gold ausprägen lassen wollten, nichtnur die Prägekosten zahlen, sondern obendrein noch die Kosten für dieDeckung des durch die künftige Abnutzung dieser Münzen entstehendenVerlustes.

Der ganze Jdeengang, der zu diesem Kompromiß geführt hatte, warvon Grnnd aus verkehrt; denn in Wirklichkeit besteht überhaupt keinWiderspruch zwischen der Ausprägung ans Privatrechnuug uud der Auf-rechterhaltung der Vollwichtigkeit des Münzumlanfs durch den Staat.Die Sache lag ja nicht so, daß im Falle der Einführung des freienPrägerechts der Staat seine Ausmünznngen im selben Maße wie bisherfortgesetzt hätte, und neben diese Ausmunzungen weitere Prägungen ge-