Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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können und er wird, so heißt es sobald die Ausmünzung nicht deminländischen Verkehr zu Mte kommt, regelmäßig eine höhere Gebühr, alsdie den Münzstätten sonst zu bewilligende festsetzen, deren Mehrbetragalsdann zur Reichskasse fließt ^

Heute, wo das Wesen und die Wirkungen des freien Prägerechtslängst klar erkannt sind, erscheinen uns solche Ausführungen fast alsvolkswirtschaftliche Barbarei. Heute zweifelt kein Mensch mehr daran,daß der Bedarf eines Staates an Umlaufsmitteln weder ein fester ist,noch daß er seitens der Staatsregierung im voraus abgeschätzt werdenkann. Ebensowenig zweifelt man daran, daß gerade vermittelst des freienPrägerechts der Umfang der Zirkulation sich am besten dem Bedarf nachZirkulationsmitteln anpaßt. Die Thatsache, daß die Ausprägung ansPrivatrechnnng nur dann einen Gewinn läßt und infolgedessen nur daunvorgenommen wird, wenn ein mindestens relativer Bedarf nach Zahlungs-mitteln besteht, und daß ferner bei einem Überfluß an geprägtem Geldeine Ausprägung für Private sich uicht rentiert, gehört heute fast zu denelementarsten volkswirtschaftlichen Weisheiten. Es lag also kein Grundvor, zu fürchten, die auf Privatrechnung erfolgenden Ausmünzungenmöchten lediglich dem Ausland zu gute kommen. War aber wirklich zuerwarten, die deutschen Goldmünzen möchten wie der englische Sovereignauch außerhalb ihres Vaterlandes, in fernen Weltteilen festen Fuß fassen,so wäre das, wie Bamberger im Reichstag sehr richtig ausführte, einsolcher Vorteil für den gesamten deutschen Handel uud mittelbar für dasgesamte deutsche Erwerbsleben gewesen, daß das Reich unbedenklich dieverhältnismäßig geringen Kosten für die Erhaltung der Vollwichtigkeitauch der draußen umlaufenden Stücke hätte übernehmen dürfen.

Im Reichstag entspann sich für die Privatpräguug ein lebhafterKampf, in welchem gegen die Auffassung des Bundesrats ziemlich alledie soeben geltend gemachten Einwände ausführlich entwickelt wurden.

Die Regierung zeigte sich ziemlich hartnäckig. Angesichts der ent-schiedenen Stellung, welche die große Majorität des Reichstags zu derFrage der Privatprägung einnahm, konnte sie sich jedoch nicht unbedingtablehnend verhalten. Sie mußte schließlich zugeben, daß im Gesetz dasRecht der Privaten ausdrücklich festgelegt wurde, auf denjenigen Münz-stätten, welche sich zur Ausprägung auf Reichsrechnung bereit erklärthaben, Zwanzigmarkstücke für ihre Rechnung ausprägen zu lasse», soweitdiese Münzstätten nicht für das Reich beschäftigt sind.

l Siehe Beiträge S. 22g.