Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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keit. Bei derdemoralisierten Münznatur des deutschen Volkes, das ge-wohnt ist, sich mit allem Janhagel von fremden Münzsorten zu ver-tragen" (Bamberger), bedürfte es solcher euergischer und vielleicht ge-waltthätig erscheinender Maßregeln, um fremde Münzsorten, besondersfremde Silvermünzen, auszusperren, und solche, welche damals wie dieösterreichischen Silberguldcn in Deutschland allgemein gegeben undgenommen wurden, auszutreiben.

Diese Erkenntnis drang im Reichstag durch, und der betreffendeArtikel wurde angenommen, nachdem ausdrücklich nurgewohnheitsmäßigeoder gewerbsmäßige" Zuwiderhandlungen unter Strafe gestellt waren.

Auf diese Weise waren die Modalitäten der Beseitigung des vorhan-denen Münzumlaufs und der Reinerhaltung des künftigen Münzumlaufsgeregelt. Die thatsächliche Beseitigung des vorhandenen Münzumlaufsund feine völlige Ersetzung durch Neichsmünzen des neuen Systemskonnte unmöglich mit einem Schlage geschehen. Man wollte deshalbdie völlige Beseitigung des alten Münznmlaufs nicht abwarten, um anStelle der alten Landeswährungen die neue Reichswährung einzuführenHatte man doch dem neuen Münzsystem eine Rechnungseinheit zuGrunde gelegt, zu welcher der größere Teil der vorhandenen Landes-münzen, die Münzen des Thalersystems bis zum halben Groschen hinab,in einfachem Verhältnis stand. Deshalb gab man dem Kaiser die Er-mächtigung, schon vor Beendigung der Einziehung der Landesmünzen dieReichswährung zu proklamieren.

Bereits am Eingange dieses Abschnittes ist ausführlich auseinander-gesetzt worden, wie sich dieReichswährung" von derReichsgoldwährung",welche als Endziel der Münzreform gedacht war, dadurch unterscheidet,daß unter ihrer Herrschaft noch silberne Kurantmünzen existieren, mährenddie durchgeführte Reichsgoldwährung Silbermünzen mir noch als Scheide-münzen kennt. Es erübrigt uns hier, festzustellen, welche Änderung dieEinführung der Reichswährung gegenüber dem bis dahin bestehen-den Zustande bedeutete.

Vor Eintritt der Reichswähruug war für jeden einzelnen Staat dieoffizielle Rechnungseinheit noch die alte Landesmünzeinheit ^; nach Eintrittder Reichswährnng war die amtliche Rechuungseinheit für das ganzeReich die Mark.

i Soweit die Einzelstaaten nicht von ihren Recht, schon vor der Verkündigungder Reichswährnng die Reichsmarkrechnung einzuführen, Gevranch machten.