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zwischen Neichsgoldmünzen und den bisherigen Landesgoldmünze», welcheman nicht als Geld im juristischem Sinne ansah, herzustellen. Deshalbwar das einzige Goldgeld, in welchem damals die Reichsgoldmünzentarifiert wurden, der Thaler-Gold Breiner Rechnung, weil Bremen dereinzige Bundesstaat war, welcher bereits Goldwährung hatte. DieseStellungnahme wurde damit motiviert, daß es sich lediglich darum handelnkönne, feste Verhältnisse zwischen den bisherigen gesetzlichen Landes-währungen und der zukünftigen Reichswährung zu schaffen, daß da-gegen die Konvertierung von Zahlungsverträgen, welche nicht auf eine dergesetzlichen Landeswährungen, sondern ans Handelswährungen irgendwelcher Art lauteten, der freien Vereinbarung der Parteien überlassenwerdeu müßte.
Aber diese damalige Anschauung war im Münzgesetz bereits durchdie Bestimmungen über die Außerkurssetzung und Einlösung der Landes-goldmünze» aufgegeben; wir haben gesehen, mit welchem Recht. Ansdenselben, oben ausführlich entwickelten Gründen, aus welche» das Reichdie Beseitigung der Landesgoldmünzen vermittelst einer Außerkurssetzungund Einlösung unternahm, folgte die Verpflichtung, für die auf solcheGoldmünzen abgeschlossenen Verträge Umrechnungsnormen festzusetzen.Auch durch die Festsetzung der Umrechnungsnormen wurden die Landes-goldmünzen, welche nach dem Wiener Münzvertrag als „Handelsmünzen"gedacht waren, als „Geld" anerkannt; denn es kann nicht die Absichteiner Änderung der Münzversassnng sein, Kontrakte, welche nicht auf Geldlauten, iu Geldschulden im engsten Sinn des Wortes umzuwandeln.
Damit ist die juristische Verfassung der „Reichswährung" — imPräsidial- und Bundesrats - Entwurf „Neichsgoldwähruug" genannt —und der Weg des Übergangs znr Neichswährnng völlig gezeichnet. DieProklamierung der Neichswährnng, die, wie wir wissen, durch eine kaiser-liche Verordnung zu erfolgeu hatte, bedeutete demnach nichts mehr undnichts weniger, als die Ersetzung der verschiedenen Landesmünzsysteme durcheine einheitliche Münzverfassung, also die Erfüllung des einen Hauptzielesder Münzreform, der deutschen Münzeinheit.
Dagegen bedeutete sie uoch nicht die Erreichung des zweiten Haupt-zieles, der reinen Goldwährung; denn noch gab es silberne Kurantmünzen.Die Reichsgoldwährnng hatte sich aus der Neichswährung dadurch zuentwickeln, daß seitens der Reichsregierung die Masse der noch umlaufen-den Landeskurantmünzen durch fortgesetzte Einziehungen stetig verringert