Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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wurde, und sie sollte ohue Proklamation von selbst in Erscheinung treten,sobald der letzten Sorte von Silberkurantmünzen durch die Außerkurs-setzung die gesetzliche Zahlungskraft genommen war.

Damit ist die Genesis und der Inhalt des Münzgesetzes erledigt, indem Umfange, in welchem es vom Präsidium dem Bundesrat vorgelegtund vom Bundesrat an den Reichstag weitergegeben wurde. Die Ver-handlungen in? Bundesrat und Reichstag über alle Punkte giugen imallgemeinen glatt von statten, wenn auch hin und wieder die verschiedenenMeinungen heftig auf einander stießen, so namentlich im Kampf um dasZweimarkstück. Aber auch hier kam wie wir gesehen haben ver-hältnismäßig leicht eine Einigung zwischen den maßgebenden Faktoren zustände.

Nun war aber, wie wir wissen, die Ansicht weit verbreitet, daßzwischen der M ü n z - und Währungsfrage einerseits und derPapier -geld- und Ban knoten frage andererseits ein so enger Zusammen-hang bestehe, daß es nicht möglich sei, die Regelung dieser Ausgabengetrennt zu behandeln. Innerhalb des Reichstags waren die sachkundigstenMänner stark von der Überzeugung durchdrungen, daß die Münzreformund namentlich die Durchführuug der reinen Goldwährung auf großeSchwierigkeiten stoßen, wenn nicht gar völlig Schiffbruch leiden werde,falls nicht gleichzeitig mit dem Münzgesetz einige einschneidende Be-stimmungen über das Papiergeld- und Bauknotenwesen getroffen würden.

Von verschiedenen Seiten wurde deshalb im Reichstag beantragt,dem Münzgesetz noch einen Artikel anzuhängen, welcher einige wichtigeBestimmungen über das Papiergeld- und Banknotenwesen enthalten sollte.Der Reichstag hielt solche Bestimmungen für notwendig uud beschloßdemgemäß einen 18. Artikel zum Münzgesetz. Die Regierung dagegenerklärte sich mit dem Inhalt dieses Artikels nicht einverstanden. Da es sichhier bereits nicht mehr um die Münzgesetzgebung, sondern um die aller-dings niit dieser untrennbar verbundene Reform des Papierumlaufshandelt, gehe ich hier auf diese Frage nicht weiter ein. Wir werden unsim nächsten Kapitel ausführlich mit ihr beschäftigen. Hier sei nur er-wähnt, daß die Verhandlungen über das Münzgesetz bei dem 18. Artikel,da sich Regierung und Reichstag über diesen nicht einigen konnten, füreinige Wochen abgebrochen wurden, bis dann kurz vor Schluß der Sessionein Kompromiß zu stände kam, welcher das Münzgesetz rettete.