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Der vorgeschlagene Verteilungsmaßstab, daß jeder Staat einen seinerBevölkerung entsprechenden - Anteil an den Reichskassenscheinen erhaltensollte, wurde bemängelt. Man beanstandete, daß der eine oder andereStaat auf diese Weise mehr Reichskassenscheine erhalten würde, als erLandespapiergeld ausgegeben hatte, so namentlich Preußen; oder daßgar Staaten, welche überhaupt kein Papiergeld in Umlauf gesetzt hatten,nämlich die Hansestädte uud Lippe-Detmold, eiuen Anteil an dem Reichs-papiergeld bekommen sollten, das doch eigentlich nur zur Erleichterungder Einziehung des Landespapiergeldes erfunden worden war.
Namentlich die bayerische Negierung trat gegen diesen Verteilungs-maßstab auf. Getreu seinem Prinzip, die Papiergeld- und Banknoten-frage als untrennbare Einheit zu behandeln, wies sie mit Nachdruck daraufhin, daß die Ausgabe von Papiergeld nicht die einzige Art sei, auf welchedeutsche Regieruugeu bisher aus der Geldzirkulation Einkünfte gezogenhätten. Verschiedene Regierungen seien an dem Reingewini? von Noten-banken beteiligt, denen sie die Ausgabe von ungedeckten Banknoten in un-beschränktem Maße gestattet hätten ^. Der Vorteil, den diese Regierungenans der Zirkulation papierner Umlaufsmittel gezogen hätten, dürfe beider Verteilung der zur Beseitigung des Staatspapiergeldes uotwendigenOpfer nicht unberücksichtigt bleiben.
Nun war allerdings aus der Gewinnbeteiligung einzelner Regierungenan Notenbanken ein sicherer Maßstab für die Verteilung des Reichspapier-geldes nicht herzuleiten. Darauf kam es Bauern nicht an; es wolltenur eine etwas günstigere Behandlung derjenigen Staaten erwirken,welche mehr als 3 Mark pro Kopf ihrer Bevölkerung an Papiergeldemittiert hatten.
Der bäuerische Bevollmächtigte stellte deshalb den Antrag, die Neichs-kassenscheine so zu verteilen, daß jeder Staat den Betrag des von ihmausgegebenen Staatspapiergeldes erhalte, soweit dieser Betrag 3 Markpro Kopf nicht übersteige, daß der verbleibende Rest an diejenigen Bnndes-staaten verteilt werde, deren Papiergeldausgabe 3 Mark pro Kopf derBevölkerung übersteige, und zwar nach Maßgabe ihrer den Betrag von3 Mark pro Kopf ihrer Bevölkerung übersteigenden Papiergeldemission^.
„Indem der Entwurf als normalen Betrag die Summe von 120 Millionen Markbezeichnet, bleibt er innerhalb der Grenze, welche durch die ängstlichste Rücksicht aufdie Sicherheit der metallischen Währung und auf den Kredit des Reichs nur immergezogen werden kann, denn dieser Betrag ist gleich der Summe, welche das Reich ingeprägtem Gelde als Kriegsschatz unverzinslich niedergelegt hat."
i Dabei war natürlich in erster Linie an Preußen gedacht.
^ Hirths Annalen 1874 S. 723.