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Kein Staat sollte also mehr Reichspapiergeld bekommen, als er Landes-papiergeld emittiert hatte. Die Hansestädte, Lippe-Detmold und Elsaß-Lothringen sollten von vornherein ausscheiden. Der auf diese Weise freiwerdende Betrag von Reichskassenscheinen sollte denjenigen Staaten zugute kommen, deren Papiergeldemission mehr als 3 Mark pro Kopf derBevölkerung betrug.
Das war ein Vorschlag, über den sich verhandeln ließ.
Nur war die Begründung, mit welcher ihn Bauern vorbrachte, durch-aus verfehlt.
Einmal war sie juristisch inkorrekt. Die finanziellen Vorteile, welcheeinzelnen Staaten durch ihre Beteiligung am Reingewinn ihrer Noten-banken zuflössen, stellten Einkommen aus einem privaten Geschäftsbetriebdar, also einen endgültigen Vermögenserwerb, während die Ausgabe vonPapiergeld nach der allgemeinen Anschauung die Übernahme einer un-verzinslichen schwebenden Schuld bedeutete, deren frühere oder spätereRückzahlung niemals außer Acht gelassen werden durfte.
Aber selbst wenn man darüber hinwegsehen will und bereitwilliganerkennt, daß es gleichgültig sei, ob der Geldumlauf seitens einesStaates unmittelbar durch die Ausgabe von Staatspapiergeld odermittelbar durch die Beteiligung am Gewinn aus ungedeckten Banknotenvermehrt werde: selbst dann war die Begründung des bayerischen An-trags, der die günstigere Behandlung derjenigen Staaten verlangte, diefür ihre Verhältnisse große Mengen von Papiergeld ausgegeben hatten,ganz und gar verkehrt.
Die Begründung tras zufällig für Bayern zu, das gegeu 3 Thalerpro Kopf seiner Bevölkerung an Papiergeld ausgegeben, dagegen denungedeckten Banknotenumlauf innerhalb der engsten Grenzen gehaltenhatte, während es auf die verhältnismäßig großen Einkünfte hinweisenkonnte, die Preußen aus der Preußischen Bank zog.
Aber sobald man über Bayern und sein Verhältnis zu Preußen hinaussieht, ändert sich die Sache. Ein großer Teil derjenigen Staaten,welche im Verhältnis zu ihrer Bevölkerung am meisten Papiergeld inUmlauf gesetzt hatten, war ebenso an der Ausgabe ungedeckter Bank-noten interessiert. Während der bayerische Antrag diese Staaten günstigerbehandeln wollte, als es durch eiue Verteiluug der Reichskassenscheine nachdem Verhältnis der Bevölkerung geschehen konnte, wäre die logische Kon-sequenz der Begründung des bayerischen Antrags gewesen, diese doppelten