— 265 —
Sünder durch Verkürzung der nach ihrer Bevölkerung auf sie fallendenAnteile zu strafen.
Aber trotz der verfehlten Begründung war der bayerische Vorschlagim Grunde genommen nicht zu verachten; allerdings von einem Gesichts-punkt aus, der Bauern vielleicht fremder war als irgend einem anderen Einzel-staat, nämlich von dem weitherzigen Gesichtspunkt der vollen Reichseinheit.
Der Gedanke war nicht schlecht, daß in dieser Frage an Stelle deskleinlichen Abrechnens zwischen den einzelnen Negierungen eine gewisseNoblesse walten sollte, ähnlich wie man bei der Regulierung des Münz-wesens hinsichtlich des gleichfalls unter den einzelnen Staaten ungleich-mäßig verteilten Scheidemünzumlaufs verfahren war. Die Regulierung desPapiergeldwesens geschah ja im Interesse des Reiches, und die Schaffungdes Neichspapiergeldes an sich schon war ja ein Ausfluß des Gedankens,daß das Reich den Eiuzelstaaten bei der „Rückzahlung ihrer unverzins-lichen Schulden", weil es sich dabei um ein Reichsinteresse handelte, zuHilfe kommei: müsse.
Die ganze Auffassung des staatlichen Papiergeldes als einer unver-zinslichen schwebenden Schuld ist an und für sich nicht ganz unanfechtbar.Die Ausgabe von Papiergeld stellt sich weniger als die Kontrahierungeiner Schuld dar, als vielmehr als eine Ausübung des staatlichen Rechtes,Geld zu schaffen; ob die Ausübung dieses Rechtes im einzelnen Falleeine volkswirtschaftlich angebrachte war oder nicht, kommt dabei juristischnicht in Frage. Jedenfalls war die Einziehung des Papiergeldes solangeder freien Entschließung der Einzelstaaten anheimgegeben, als diesesouveräne Staaten waren nnd ihre Münzhoheit nicht an das Reichübertragen hatten. Der Eintritt dieses letzteren Falles war aber bei derAusgabe von Papiergeld kaum irgendwo vorgesehen worden und dieAusgabe von Papiergeld war meistens nicht, nm vorübergehenden Bedürf-nissen zu genügen, erfolgt, sondern in der Absicht, das Papiergeld dauerndim Umlauf zu erhalten.
Auch diese Erwägung hätte allerdings kaum den Anspruch recht-fertigen können, das Reich möge Vergangenes einfach vergangen seinlassen und das Papiergeld der Einzelstaaten ohne weiteres übernehmen.Der Mißbrauch, welchen einzelne Staaten auf Kosten der Ordnung, derSolidität und der Bequemlichkeit des deutschen Münzumlaufs mit ihremRecht der Papiergeldausgabe getrieben hatten, war zu schreiend, als daßman diesen Staaten mehr gutmütig als großmütig den ganzen Vorteil. ihrer Papiergeldausgabe hätte überlassen dürfen. Daran dachte im Ernste