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niemand. Aber zwischen diesen: Weg und dem kleinlichen Abrechnen undder strengen ziffermäßigen Gerechtigkeit Camphausens gab es auch Mittel-wege, und einen solchen stellte der bayerische Antrag gar.
Es kann nicht Wunder nehmen, daß Camp Hausen am heftigstengegen den bayerischen Antrag auftrat. Wie gewöhnlich berief er sichdarauf, daß Preußen stets darauf gehalten habe, seinem Papierumlausenge Grenzen zu ziehen, daß es im Jahre 1856 etwa 15 Millionen ThalerPapiergeld eingezogen und zu diesem Zweck eine verzinsliche Anleihe auf-genommen habe. Im Grunde war,es seine Meinung, die Einzelstaatenthäten gut daran, die ihnen überwiesenen Kriegsentschädignngsgelder zurEinziehung ihres Staatspapiergeldes zu verwenden; weiterer Erleichte-rungen bedürfe es überhaupt nicht. Wenn aber schon ein Neichspapiergeldgeschaffen und unter die Einzelstaaten verteilt würde, dann sollte dies nachdem strengen Maßstab ihrer Bevölkerung geschehen. Das Reich habe nichtdie mindeste Veranlassung, die Schulden der Einzelstaaten zu bezahlen.
Bei dieser Argumentation war vergessen, daß das Neichspapiergeldausschließlich deshalb geschaffen war, um die Einziehung des Landes-papiergeldes für die Einzelstaaten zu erleichtern. Die Verteilung desReichspapiergeldes an die Einzelstaaten war in der That ein Geschenkdes Reichs an diese Staaten und stellte eine ganze oder teilweise Be-zahlung der Schulden dieser Staaten dar, wenn man CamphausensAuffassung konsequent verfolgen will. Es kommt hinzu, daß jeder Reichs-kassenschein, der an einen Staat gezahlt wurde, welcher kein Papiergeldeinzuziehen hatte, und jeder Schein, der an einen Staat über den Be-trag des von ihm einzuziehenden Papiergeldes hinaus überwiesen wurde,den Zweck verfehlte, zu welchem man das Reichspapiergeld schaffen wollte.Der bayerische Vorschlag hätte ferner keinem Staat irgendwelchen Schadenzugefügt; es wäre nur einzelnen Staaten der Gewinn ganz oder teil-weise entgangen, welchen sie nach dem Verteilungsmodus des Gesetz-entwurfs daraus zogen, daß andere Staaten in größerem UmfangPapiergeld ausgegeben hatten. Der bayerische Vorschlag verlangte vonniemandem Opfer, sondern mutete nur einzelnen Staaten zu, es geschehenzu lassen, daß anderen zu einem bestimmten, für das Reich im höchstenGrade wünschenswerten und ersprießlichen Zweck Erleichterungen gewährtwürden, die das Reich, da es sich um unverzinsliches Papiergeld handelte,finanziell nicht belasteten, uud deren sie selbst, dank ihrer weiseren Papier-geld-Politik, nicht bedurften.
Der bayerische Antrag hätte sehr wohl in den Gedankenkreis der