Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Bismarckschen Reichspolitik hineingepaßt, welcher es auf kleine Mittelund auf die Preisgabe von unbedeutenden preußischen Interessen nichtankam, wenn es galt, den Neichsgedanken populär und selbst den partiku-laristisch gesinnten einzelstaatlichen Kabinetten angenehm zu machen.Gerade weil gewöhnlich in Geldsachen die Gemütlichkeit aufhört, hättein diesem Fall etwas mehr gemütliche Noblesse und etwas weniger hart-uäckiges Bestehen auf der streugen Gerechtigkeit doppelt gut gewirkt.

Aber Vismarck hatte, nachdem die Reichstagswahleu vorüber waren,kein Interesse mehr an der Papiergeldfrage, und der Bundesrat vermochtesich nicht zu einer solchen Anschauuug aufzuschwingen. So wurde derbayerische Antrag abgelehnt.

Auch hinsichtlich der übrigen Bestimmungen blieb der Entwurfim wesentlichen uuverändert. Wichtig ist nur, daß im Bundesrat derVorschuß, welcher den Staaten, die über ihren Anteil an den Neichs-kassenscheinen Landespapiergeld ausgegeben hatten, seitens des Reiches inReichskassenscheinen gewährt werden sollte, von der Hälfte des über-schießenden Betrages auf Zweidrittel erhöht und die Tilgungsfrist, welcheursprünglich auf 10 Jahre festgesetzt war, aus 15 Jahre verlängert wurde.

Bayern wollte über die Art der Tilgung noch keine Anordnungentreffen, sondern beantragte, alle diesbezüglichen Bestimmungen erst imBankgesetz festzustellen, indem es dabei an seiner Ansicht festhielt, daßdie zu gründende Neichsbank für die ihr zu verleihenden Rechte die Ein-lösung des Landespapiergeldcs wenigstens teilweise übernehmen müsse.

Die Ansichten über diese Frage waren geteilt. Namentlich Camp-Hausen wollte an den Bestimmungen, welche der im Juni 1873 zurück-gestellte Entwurf über den Vorschuß an die Einzelstaaten und dessenTilgung traf, strikte festhalten. Der Gedanke, den Einzelstaaten dieTilgung des ihnen gewährten Vorschusses erst durch die Baukgesetzgebungzu ordnen und eine kräftige Reichsbank mit dieser Tilgung zu belasteu,mußte natürlich einem Gegner der Reichsbank, wie Camphausen es war,gänzlich verfehlt und unpraktisch erscheinen; aber auch für die Freundeder Reichsbank war er nicht ohne Bedenken. Man wollte es aber ver-meiden, den von Bayern von allem Anfang vertretenen Lieblingsgedankenjetzt schon zu durchkreuzen. Es kam deshalb zu einem Kompromiß. Derbayerische Antrag wurde angenommen, aber mit folgendem Zusatz:

In Ermangelung einer solchen Bestimmung (nämlich über die Artder Tilgung des Vorschusses auf dem Wege der Bankgesetzgebung) hat