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die Rückzahlung des Vorschusses innerhalb 15 Jahren, vom 1. Januar1876 an gerechnet, in gleichen Jahresraten zu erfolgen."
Die Mehrheit des Bundesrates rechnete also von vornherein mit derWahrscheinlichkeit, daß durch die Bankgesetzgebuug den Einzelstaate» keineErleichterungen bei der Tilgung des Vorschusses gewährt werdeu würden.
Damit war die politische Seite der Papiergeldfrage erledigt.
Die sachlichen Bestimmungen des Entwurfs über die Rechtsverhält-nisse der Reichskasscnscheine, über den ihnen zu verleihenden Kassenkursund ihre Einlösbarkeit, gaben im Bundesrat zu keinen weiteren Erörte-rungen Anlaß.
Am 12. März 1874 wurde der Entwurf dem Reichstag vorgelegt,in einer für seine gründliche Beratung ausgesucht ungünstigen Zeit. Diedamals zur Beratung stehende Militärvorlage und der Kulturkampfnahmen alle Aufmerksamkeit für sich in Anspruch. Besonders unglücklichtraf es sich, daß die Vorlage am letzten Sitzungstag vor den Osterferienzur zweiten Lesung kam und daß so die ausschlaggebende zweite Beratungdurch die Osterferieu zerrissen wurde.
Die Reichsregierung fürchtete einigermaßen, der Reichstag mochtean dem unter so großen Schwierigkeiten zustande gekommenen EntwurfÄnderungen vornehmen, welche das ganze Gesetz abermals in Frage zustellen geeignet wären. Delbrück , welcher zur Begründuug der Vorlagezuerst das Wort ergriff, wies deshalb nachdrücklich darauf hiu, wieschwer eine Verständigung unter den Einzelregierungen in dieser Fragezu erlangen gewesen sei, uud er bat, den Entwurf unverändert anzunehmen.
Ein großer Teil des Reichstags hatte wenig Neigung, dieser Bittezu entsprechen.
Vor allen: flammte hier und dort die eingewurzelte Feindschaftgegen jedes Papiergeld noch einmal heftig auf.
Die Motive des Gesetzentwurfs sagten selbst, die Ausgabe von Reichs-papier sei keine durch finanzielle Bedürfnisse des Reichs geforderte Maß-regel ; sie sei begründet in der Notwendigkeit, die Einziehung des Staats-papiergeldes für die Einzelstaaten durchführbar zu machen. Dem gegen-über wurde behauptet, für die Zirkulation und namentlich für dieDurchführung der Goldwährung sei die Beseitigung aller papiernen Um-laufsmittel in kleinen Abschnitten eine Notwendigkeit. Vollends die Aus-gabe von Staatspapiergeld, für dessen Einlösung kein Fonds vorhanden