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Der Reichstag mußte sich mit diesen Erklärungen znsrieden geben.An eine glatte Abweisung des gesainten Entwurfs wegen des Fehlensdes Bankgesetzentwurfs oder gar aus Gegnerschaft gegen das Reichs-papiergeld überhaupt, hatte ohnedies niemand im Ernst gedacht.
Um so mehr wurde die Höhe des in Aussicht genommenen Betragesvon Reichspapiergeld uud namentlich die Art der Erleichterungen, welcheeinzelnen Regierungen über die ihnen zukommenden Reichskasseuscheinehinaus gewährt werden sollten, ein Gegenstand scharfer Kritik.
Der allgemeine Wunsch nach Abschaffung des Landespapiergeldeswar zwar unmittelbar veranlaßt durch die Verschiedenartigkeit desPapiergeldes, durch die Thatsache, daß verschiedene Sorten überhauptnicht oder nur mit Disagio anzubringen waren, daß einzelne Staaten,allerdings mit wenig Erfolg, den Umlauf fremden Papiergeldes inner-halb ihres Gebietes untersagt hatten, und schließlich nicht zum wenigstendurch den jämmerlichen Zustand, in welchem sich ein großer Teil diesesPapiergeldes befand. Aber es wirkte dabei in hohem Grade der Wunschmit, entweder das Papiergeld als etwas grundsätzlich Verwerflichesüberhaupt zu beseitigen, oder wenigstens den Betrag des umlaufendeuPapiergeldes erheblich zu vermindern. Schon mehrfach haben wirdarauf hingedeutet, wie damals alle einsichtigen Volkswirte und Laienmit großen Bedenken das stetige Anwachsen der deutschen Geldzirkulationansahen, wie sie diesem Anwachsen einen Teil bereits eingetretener Miß-stände zur Last schrieben und von ihm das Eintreten weiterer schlimmerFolgen erwarteten, und wie man namentlich allgemein das Gelingen derDurchführung der Goldwährung uur bei einer rechtzeitigen und ge-nügenden Einziehung von Silber- und insbesondere von Papiergeld inkleineren Abschnitten für möglich hielt.
Nun waren nach den von den Einzelstaaten gegebenen Nach-weisungen damals etwa 184 Millionen Mark an Staatspapiergeld inUmlauf. An dessen Stelle sollte Reichspapiergeld im Betrag von120 Millionen Mark treten. Das wäre immerhin eine Verminderungum etwa 35 vom Hundert gewesen. Nun schlug aber der Gesetzeutwurfvor, deu Einzelstaaten, welche mehr Staatspapiergeld ausgegeben hättenals Reichspapiergeld auf ihren Anteil kam, Zweidrittel dieses Mehr-betrags vorzuschießen und den Reichskanzler zu ermächtigen, bis zurHöhe dieses Vorschusses Reichskassenscheine über den Betrag von120 Millionen Mark auszugeben. Eine dem Entwurf beigegebene Be-rechnung ließ ersehen, daß 19 Bundesstaaten aus Landesmitteln Papier -