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geld im Betrag von mehr als 27 Millionen Thalern einzulösen hatten,der in Reichskassenscheinen zu leistende Reichsvorschnß belief sich auf mehrals 54 Millionen Mark. Das ergab mit dem Grundstock von 120 Mil-lionen Mark für die erste Zeit einen Umlauf von über 174 MillionenMark an Neichskassenscheinen. Dieser Betrag bedeutete gegenüber demvorhandenen Umlauf an Landespapiergeld zunächst nur die ganz gering-fügige Verminderung um kaum 10 Millionen Mark. Nach den Tilgungs-vorschrifteu des Entwurfs hätte sich dieser anfängliche Neichskasseuschein-umlauf von ca. 174 Millionen Mark jährlich um ca. 3,6 Millionen Markvermindert, um im Jahre 1891 auf 120 Millionen anzukommen.
Diese Festsetzung entsprach durchaus nicht den Zielen, welche dieFörderer der Münzreform mit der Ordnung der Papiergeldfrage ver-folgten. Wir wissen ja, daß diese Bestimmungen auch keineswegs inBerücksichtigung der Verhältnisse des Geldumlaufs uud der glattenDurchführung der Münzreform getroffen worden waren, sondern lediglichim fiskalischen Interesse derjenigen Einzelstaaten, welche mehr Papiergeldals 3 Mark pro Kopf ihrer Bevölkerung ausgegeben hatten. Es zeigtesich hier wie beim ersten Münzgesetz abermals der große Nachteil unsererReichsverfassung, daß im Bundesrat Entwürfe, welche Interessen derEinzelstaaten berühren, weniger von rein sachlichen Gesichtspunkten ausbehandelt werden als vom Standpunkte der einzelstaatlichen Interessen.Der Reichstag hat die Aufgabe, hier ein gesundes Gegengewicht zu bilden.
Daß die Mehrausgabe von Reichskassenscheinen zwecks des Vor-schusses an die Einzelstaaten der Entwickelung der deutschen Geld-verhältnisse nicht förderlich war, darüber konnte kein einsichtiger Menschim Zweifel sein. Delbrück sowohl als auch Camphausen erklärtenbei jeder Gelegenheit, daß sie die Notwendigkeit einer Verringerungder Zirkulationsmittel als Gegengewicht gegen ihre fortwährende Ver-mehrung durch die Prägung und Ausgabe von Reichsmünzen voll-kommen zu würdigen wüßten. Sie bedauerten nnr, aus den und jenenGründen bei der Silbereinziehung nicht mit der wünschenswertenSchnelligkeit vorgehen zu können. Um so dringender mußte ihnendie Notwendigkeit einer Verringerung des Papierumlaufs erscheinen.Camphausen erkannte das gelegentlich der Beratung des Artikels 18des Münzgesetzes ausdrücklich an. Er sagte damals:
„Man hat sich in diesen: Hanse sehr viel unterhalten über die Not-wendigkeit, möglichst rasch das Silbergeld einznziehen. Ich halte es für