Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
299
Einzelbild herunterladen
 

299

fuhr von fremden Sorten gerade noch besser rentiert, als die Ausfuhrgeprägten deutschen Geldes,

Von größter Wichtigkeit ist schließlich der Umstand, daß durch dieGoldankaufspflicht alles Gold, welches in das Land hereinkommt, inerster Linie der Centralbank zufließt. Die Bank wird auf diese Weisedie Vermittlerin zwischen dem deutschen Geldwesen und dem Ausland,denn der Goldbedarf für Exportzwecke ist ohnedies in erster Reihedarauf angewiesen, aus dem großen Reservoir der Zettelbank zu schöpfen.Während dadurch, daß das Goldankaufssystem der Reichsbank in derHauptsache alles einströmende Gold zuführt, ein heilsames Gegen-gewicht zu Erportzwecken geschaffen wird, wird gleichzeitig die Reichsbankin weit höherem Grade, als es ihr sonst möglich wäre, befähigt,die Beziehungen der deutschen Valuta zu übersehen, und ihre gesainteDiskontpolitik wird dadurch auf eine sicherere Grundlage gestellt.

Kurz: erst durch den Z 14 wurde die Reichsbank vollkommen inden Dienst der deutschen Goldwährung gestellt.

Der einzige Pnnkt, der diesen hohen Wert des Z 14 zu mindernvermöchte, ist die Wahrscheinlichkeit, daß eine tüchtige und weitblickendeBankverwaltuug, ohue vom Gesetz dazu genötigt zu sein, freiwillig dasin dem Z 14 enthaltene System angenommen haben würde.

So ging der im Bundesrat umgearbeitete Entwurf aus denKommissionsberatungen ohne erhebliche Verschlechterungen und mit einerwesentlichen Verbesserung hervor.

Die darauf folgenden Beratungen im Plenum des Reichstagsweckten noch einmal alle prinzipiellen Gegensätze zu einem heftigeil Kampf.

Die Frage, ob die Reichsbank eine reine Staatsbank, ob einstaatlich dotiertes Institut, ob wie der Entwurf vorschlug einauf Privatkapital begründetes, aber unter Leitung des Reiches stehendesund von Reichsbcamten verwaltetes Institut sein solle, führte zuscharfen Erörterungen. Demokraten, wie Sonnemaun, und extreme Konser-vative verlangteil eine reine Staatsbank oder wenigstens eine Kapital-beteiligung seitens des Reichs. Delbrück trat diesen Forderungenenergisch entgegen. Wenn dem Reiche angesonnen werde, ein Gewerbezu treiben, so habe man vor allem den Nachweis zu führen, daß austriftigen Gründen dieser Gewerbebetrieb vom Staat zu übernehmen sei,nicht aber habe umgekehrt das Reich nachzuweisen, weshalb es einGewerbe nicht übernehmen will. Trotzdem erörterte auch er nicht nur