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gedeutet, nicht vermeiden. Aber einzelne Regierungen scheinen ein Übrigesgethan zu haben, um diese Härten noch fühlbarer zu machen. Fürstzu Hohenlohe-Langenburg, der gegenwärtige Statthalter in denNeichslanden, beschwerte sich im März 1874 im Reichstag darüber, daßFinanzministerien kurz vor dem Erlaß des Annahmeverbots die öffent-lichen Kassen angewiesen hätten, die in ihren Beständen befindlichenösterreichischen Gulden und Fünffrankenthaler möglichst rasch auszugeben,ja daß drei Tage vor der Veröffentlichung des Verbots den Beamten ihrVierteljahrsgehalt in diesen Münzen ausgezahlt worden sei.
Das Disagio der ausländischen Silbermünzen wurde infolge desallgemeinen Mißtrauens bald größer, als ihrem Silberwert entsprach, sodaß es sich sür die Arbitrage lohnte, sie aufzukaufen und zu exportieren.Anfang September wurde der Münze in Brüssel die Umprägung von100 Millionen Francs österreichischer Gulden vorgeschlagen. Über dieUmprägung eines Betrages von 25 Millionen Francs kam gerade nochein Vertrag zu stände, ehe die Silberprägung der Brüsseler Münze dnrcheine Verfügung des Finanzministers kontingentiert wurde.
Bis zum Schluß des Jahres 1873 waren die österreichischen Gulden —noch schneller, als sie gekommen — fast spurlos aus dem deutschen Um-lauf verschwunden; mit ihnen die meisten anderen Silbermünzen.
Am 28. Januar 1874 erließ der Bundesrat, um für die Zukunfteinem neueu Eindringen der österreichischen Gulden vorzubeugen, eineVerordnung, durch welche deren Umlauf untersagt wurde.
Binnen kurzer Zeit war es also gelungen, den deutschen Umlauf vonden meisten Münzsorten ausländischer Herkunft zu sänbern. Von allenausländischen Silbermünzen sind uns nur die österreichischen Thalergeblieben, deren Austreibung aus inneren Gründen unmöglich war^.
Die österreichischen Thaler unterschiedeu sich von den österreichischenGnlden in zwei Punkten. Einmal waren sie nicht vermehrbar, dennihre Prägung war seit 1868 eingestellt; sie waren infolgedessen für dieDurchführung der deutschen Goldwährung nicht entfernt so gefährlich,wie die frei ausprägbareu österreichischen Gulden. Sie waren ferner inDeutschland nach den in Gemäßheit des Wiener Münzvertrags erlassenenLandesgesetzen den Vereinsthalern deutschen Gepräges vollkommen gleich-gestellt, während die österreichischen Gulden nur hier oder dort Kassen-kurs hatten.
' Vgl. zu den folgenden Ausführungen meine Arbeit über die Folgen desdeutsch -östcrr. Münzvereins. S. 54 ff.