Ziehungen auf London beträchtlich vorteilhafter für die Neichskasse ge-wesen wäre^.
Die Vermittelung der Goldbeschaffnng wurde am Ende des Jahres1876, gleichzeitig mit der Vermittelung der Silbervcrkäufe an die Reichs-bank übertragen.
Von Ende 1876 bis zur Einstellung der Silberverkäufe im Jahre1879 wurde für etwa 14 Millionen K Gold in London angekauft. Trotzihres beträchtliche» Umfangs vollzog sich diese Goldbeschaffung ohne wesent-liche Störnngen des Londoner Geldmarktes.
Um die gleiche Zeit, um welche die Silberverkäufe und die Gold-beschaffung der Reichsbank übertragen wurden, änderte die Neichsregierungdie Art der Verwendung des beschafften Prägegoldes. Während dasGold bisher von der Neichsregieruug direkt au die Münzstätten zur Aus-prägung überwiesen worden war, wurde es von nun ab der Reichsbankzu 1392 Mark pro Pfund fein käuflich überlassen, welche es ihrerseitsje nach Bedarf auf eigene Rechnung ausprägen ließ. Die Reichsbankbehielt also das durch ihre Vermittelung aus den Erlösen der Silber-verkänfe beschaffte Gold und schrieb den Wertbetrag der Neichskassegut. Auf der andern Seite entnahm das Reich die zur Einschmelzungbestimmten Silbermttnzen fast ausschließlich aus den Beständen der Neichs-bank.
Seit dem Ende des Jahres 1876 ging also die Umwandlung desdeutschen Geldumlaufs auf folgende Weise vor sich:
Der freie Umlauf gab fortgesetzt große Beträge von Silberthalcrnan die Neichsbank ab und zog dafür Goldmünzen aus den Beständen derReichsbank an sich. Dafür schöpfte die Reichsregierung aus dem sichsortgesetzt vermehrenden Thalervorrat der Reichsbank die zur Einschmelzungund zum Verkauf bestimmte» Summen, und ersetzte dieselben der Reichs-bank durch Gold.
In welchem Maße der freie Verkehr sich der Reichsbank zum Um-tausch der überflüssigen Silberthaler gegen das bequemere Gold bediente,geht aus folgenden Zahlen hervor, welche Michaelis am 28. März 1378dem Reichstag mitteilte.
Nach seinen Angaben sind vom 1. Januar 1876 bis zum Ende desJahres 1877 der Reichsbank aus dem freien Verkehr 469 Millionen Mark
! Vgl. Beiträge S. 278 ff.