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ländischen Wechselkurse sehr unangenehm. Das Sinken des ausländischenGeldes in holländischer Währung schädigte in erster Linie die Empfängervon Zahlungen aus dem Ausland, sowohl die Kaufleute, welche nachdem Ausland verkauften, als die Kapitalisten, welche ausländische Wert-papiere besaßen. Außerdem wurde durch die unberechenbaren Bewegungender Wechselkurse der ganze auswärtige Handel auf einen unsicheren Bodengestellt.
Die Handelskammern und die Niederländische Bank richteten Peti-tionen an die Regierung, durch Einführung der Goldwähruug Abhilfezu schaffen.
Am 18. April 1875 brachte die Regierung einen Entwurf ein, derein Goldstück im Wert von 10 Gulden als frei ausprägbares gesetzlichesZahlungsmittel vorschlug. Das Kilogramm Feingold sollte in 1653,43Gulden ausgebracht werdeu. Das bedeutete im Verhältnis zum Silber-gulden eine Relation von 15^/8 zu 1. Die Parität auf London wardemnach 12,01 Gulden für 1 F.
Der Entwurf wurde Gesetz. Das Verhältnis der niederländischenValuta zu derjenigen der Goldwährnngsländer wurde dadurch auf seinennormalen Stand zurückgebracht. Einem abermaligen starken Sinken derausländischen Wechselkurse war durch Freigabe der Goldprägung vor-gebeugt.
Nicht aber einem Steigen derselben, d. h. einer Entwertung desholländischen Geldes. Der holländische Umlauf war und blieb fast aus-schließlich ein Silberuinlauf. Der Wert des geprägten Silbers hielt sichzwar über seinem Silberwert und auf seiner Goldparität, aber dieDauer dieses Zustandes war nicht unbedingt gewährleistet. Sobald eineunglückliche Konstellation Holland vor die Notwendigkeit einer erheblichenGeldausfuhr stellte, mußte der Wert des holländischen Gnldens anfangen,auf seinen Silberwert herabzusinken.
Die Regierung verlangte deshalb die Durchführung der reinenGoldwährung und die Abstoßung des überflüssigeil Silbergeldes. Derin dieser Richtung ausgearbeitete Gesetzentwurf wurde jedoch abgelehnt.Der Regierung wurde nicht einmal die erbetene Befugnis gewährt, imNotfall Silber einschmelzen und behufs Goldbeschaffung verkaufen zudürfen. Sie mußte sich mit einer einjährigen Verlängerung des bestehen-den Zustandes der eingestellten Silberprägung, welche Ende 1876 ablaufensollte, begnügen.
Da die auswärtigen Wechselkurse sich iu der Zwischenzeit gut hielten,
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