Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Häuptlingen beruhen, ist die Annahme, daß alle die angeblichen schlimmenFolgen des Übergangs zur Goldwährung, vor allein die socialpolitischhöchst verhängnisvolle Goldverteuerung, an welche selbst hervorragendeAnhänger der bimetallistischen Doktrin nicht glanben, wirklich eingetreten,aber von den Gesetzgebern der Jahre 1871 und 1873 nicht voraus-gesehen, ja überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden seien.

Bereits bei der Darstellung der Reformbestrebuugen und der Reichs-tagsverhandluugen über das Münzgesetz ist dieser Vorwurf zurück-gewiesen wordenWir haben die Grüude dargelegt, aus welchen manglaubte, keine Goldverteuerung fürchten zu müssen; wir haben fernergezeigt, daß man die Silberentwertung voraussah, und daß gerade dieseVoraussicht einer der Gründe für die Beschleunigung des deutschenWährungswechsels war. Was die durch die Silbereutwertung ver-ursachten Schwankungen des Wechselkurses auf Silberländcr, die so-genanntenValutadifferenzen" anlangt, so war für Deutschland einefeste Parität mit England und den Ländern mit thatsächlichem Gold-umlauf so unendlich viel wichtiger, als eine Valutagleichheit mit Asien und Südamerika , daß dieser Punkt überhaupt nicht in Frage kommenkonnte.

Damit soll nicht geleugnet werden, daß die WährungspolitischenEreignisse, welche sich seit deni Beginn der deutschen Müuzreform ab-gespielt haben, die Erfahrungen auf dem Gebiete der Währuugsfrageerheblich bereichert haben.

Ebensowenig soll in Abrede gestellt werden, daß die große Mehrzahlder bei der Müuzreformgesetzgebuug mitwirkenden Personen keine intimenKenntnisse auf dem Gebiete der Währungsfrage besaß. Der ersteDeutsche Reichstag machte, obwohl er eine größere Anzahl bedeutenderMäuuer in sich vereinigte, als die späteren Reichstage, in diesem Punktekeine Ausnahme gegenüber allen übrigen gesetzgebenden Körperschaften.Eine Frage, welche ein umfassendes Specialstndium erfordert, wird immernur von einigen wenigen vollkommen beherrscht. Kleinere oder größereGruppeu sind imstande, sich durch Abwägen klar auf der Hand liegenderVorteile und Nachteile ein einigermaßen selbständiges Urteil zu bilden.Aber der größte Teil selbst einer geistig hochstehenden parlamentarischenVersammlung ist in solchen Fragen stets darauf angewiesen, der Autoritäteinzelner zu folgcu, wobei die Stellungnahme häufig durch die allgemeinePolitische und wirtschaftliche Parteizugehörigkeit entschieden wird.

- Siehe oben S. 12S, 126 u. 186.