Das englische Währungssystem stellte also mir soweit eine Nachfragenach Gold dar, als die Zirkulation einer Zunahme fähig war. Silberabzugeben war der englische Geldumlauf überhaupt nicht im stände, Dasenglische bimetallistische System konnte deshalb der aus den Produktions-verhältnissen hervorgehenden Steigerung des Silberwertes im Verhältniszum Goldwert so wenig entgegenwirken, wie wenn es eine reine Gold-währung gewesen wäre.
Eine Gegenwirkung aus dem Gebiete des Geldwesens hätte nur durcheine stärkere Verwendung des Goldes an Stelle des Silbers in anderenStaaten, welche bisher überwiegend Silbergeld benutzte«?, eintreten können.In der That ist eine Zunahme der Goldzirkulation in Europa währendjener Zeit unverkennbar, aber die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissegestatteten offenbar noch keine so ausgiebige Steigerung des Goldnmlaufs,welche die Wirkung der veränderten Produktionsverhältnisse hätte aus-gleichen können.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts brachte abermals eine Ver-schiebung der Produktionsverhältnisse eine Änderung in der Bewegungder Wertrelation.
Seit 1780 etwa trat ein entschiedener Rückgang der Goldproduktionein, während die Silberproduktion in verstärktem Maße zu steigen fortfuhr.Die Folge war ein relatives Steigen des Goldwertes.
Seitdem es der Gesetzgebung in den am meisten vorgeschrittenenKulturländern gelungen war, festgefügte Geldsvsteme aufrecht zu erhaltenund Veränderungen im gegenseitigen Wert der verschiedenen metallischenMünzsorten auf einen geringen Spielraum zu beschränken, äußerte sichdie von der gesetzlichen Tarifierung abweichende Bewertung der beidenEdelmetalle im freien Verkehr wesentlich in dem Einströmen oder Ab-strömen des zu günstig oder zu ungünstig bewerteten Metalles. Das Be-dürfnis des freien Verkehrs nach der ausgiebigeren Verwendung des einenoder anderen Metalles konnte sich nicht mehr in demselben Umfange wiein früheren Zeiten durch eine günstigere Bewertung der aus diesem Metallgeprägten Münzen äußern; dem stand die Macht der Gesetzgebung ent-gegen. Wollte sich das Verkehrsbedürfnis Geltung verschaffen, so konntees das nur durch eine Einwirkung aus die Gesetzgebung selbst.
Da die Gesetzgebung, namentlich seitdem sie nicht mehr ausschließlichin den Händen einzelner Personen liegt, sich dem Einfluß der Wünscheund Bedürfnisse, welche aus der allgemeinen wirtschaftlichen Entwickeluug