Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
164
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I.

§ 2.

Der dreißigste Teil dieser Gold-münze wird Mark genannt, und in10 Groschen, der Groschen in 10Pfennige eingeteilt.

8 3.

Außer der Reichsgoldmünze zu30 Mark (Z 1) sollen ferner aus-geprägt werden:Reichsgoldmünzen zu 15 Mark,von welchen aus einem Pfundefeinen Goldes 93 Stück, undReichsgoldmünzen zu 20 Mark,von welchen aus dem Pfundefeinen Goldes 69°/4 Stück aus-gebracht werden.

s 4.

Das Mischungsverhältnis derReichsgoldmünzen zu 30, 20 und15 Mark wird auf 900 Tausend-teile Gold und 100 TausendteileKupfer festgestellt.Es werden demnach41,85 Dreißig-Markstllcke,62,775 Zwauzig-Markstücke und83,7 Fünfzehn-Markstücke je einPfund wiegen.

II.

§ 2.

Der zehnte Teil dieser Gold-münze wird Mark genannt und in10 Groschen, der Groschen in 10Pfennige eingeteilt.

§ 3.

Außer der Reichsgoldmünze zu10 Mark (Z 1) sollen ferner aus-geprägt werden:Reichsgoldmünzen zu 20 Mark,von welchen aus einem Pfundefeinen Goldes 69^4 Stück, undReichsgoldmünzen zu 30 Mark,von welchen aus einem Pfundefeinen Goldes 46Vs Stück aus-gebracht werden.

s 4.

Das Mischungsverhältnis derReichsgoldmünzen wird aus 900Tausendteile Gold und 100 Tausend-teile Kupfer festgestellt.Es werden demnach125,55 Zehn-Markstücke,62,775 Zwanzig-Markstücke und41,85 Dreißig-Markstücke je einPfund wiegen.

§ 5.(Neu.)

Die Ausprägung der Gold-münzen erfolgt aus den Münzstättenderjenigen Bundesstaaten, welche sichhierzu bereit erklären. Denselbenwird das für den ersten Bedarf