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III.
§ 2.(Unverändert.)
IV.
s 2.
Der zehnte Teil dieser Gold-münze wird Mark genannt und in100 Pfennige eingeteilt.
s 3.(Unverändert.)
§ 3-
Außer der Reichsgoldmünze zu10 Mark (§ 1) sollen ferner aus-geprägt werden:Reichsgoldmünzen zu 20 Mark,von welchen aus einem Pfundefeinen Goldes 69°V4 Stück aus-gebracht werden.
§ 4. s 4.
(Unverändert.) Das Mischungsverhältnis der
Reichsgoldmünzen wird auf 900Tausendteile Gold und 100 Tausend-teile Kupfer festgestellt.Es werden demnach125,55 Zehn-Markstücke und62,775 Zwanzig-Markstücke jeein Pfund wiegen.
8 5.(Vergl. II Z 6.)
Die Reichsgoldinünzen tragenauf der einen Seite den Reichs-adler mit der Überschrift: „DeutscheReichsmünze", und mit der Angabedes Wertes in Mark, sowie mit der