II.
Die Motive des dem Bundesrat vorgelegten Entwurfeseines Gesetzes, betreffend die Anspriignng vonReichsgoldmnnzen.
Die durch Beschluß des Bundesrats vom 3. Juni v. J.^ (§ 261 derProtokolle) angeordnete, für den Herbst vorigen Jahres in Aussicht ge-nommene Enquete über die Münzfrage wurde durch den Ausbruch desKrieges verhindert. Die Folgen des Krieges haben die Lage dergestaltgeändert, daß es sich nicht empfiehlt, die über die Reform des Münz-wesens zu fassenden Entschlüsse, der von der Anstellung einer Enqueteunzertrennlichen Verzögerung auszusetzen.
Die angedeutete Änderung der Lage besteht der Hauptsache nachdarin, daß infolge der französischen Kriegsentschädigungszahlungen aufden Märkten der Thalervaluta ein solcher Rückgang des Goldpreises ein-getreten ist, daß für den Beginn umfangreicher Goldausmünzungen kaumje ein so günstiger Moment wieder eintreten möchte, wie der gegenwärtige.
Die Neichsfinanzverwaltung befindet sich bereits in dem Besitze be-deutender Goldbestände. Einesteils hat die französische Negierung nichtunerhebliche Summen in Gold gezahlt, andernteils aber fehlte es fürdie Einziehung der in großem Umfange von Frankreich in Zahlunggegebenen Londoner Wechsel so sehr an Londoner Rimessen, daß dieReichsfinanzverwaltung, um nicht eine gefahrdrohende Krise auf demWechselmarkte zu veraulasseu, genötigt war, durch Bezüge von Gold denWechselmarkt zu erleichtern. Bliebe nun unser bisheriges Münzsystem,welches für Goldausmünzungen .kaum einen Raum bietet, unverändert,
1 Bisher nicht veröffentlicht.
2 1870.
Helsscrick, Beitrüge znr Eeldreiorm,
12