V.
Bericht der Bundesrats-Ansschüsse für Handel und Ver-kehr und für Rechnungswesen, betreffend den Entwurfeines Münzgesetzes, vom 12. Mär; 1873.
(Nr. 52 der Drucksachen des Bundesrats, Session von 1873.)
Die Begründung, welche dem Entwurf eines „Gesetzes, betreffenddie Münzverfassung", der dem Bundesrat am 21. Februar 1873 vor-gelegt wurde, beigegeben war, ist fast gänzlich in die Motive über-gegangen, mit welchen der Gesetzentwurf au den Reichstag weitergegebenwurde.
Dagegen findet sich interessantes, bisher nicht veröffentlichtes Materialin dem Bericht, welchen die vereinigten Bundesrats-Ausschüsse für Handelund Verkehr und für Rechnungswesen dem Buudesrats-Plenum er-statteten. Wenn auch ähnliche grundlegende Äuderungeu, wie sie derEntwurf des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen,erfuhr, an diesem Gesetze nicht vorgenommen wurden, so bietet derBericht der Bundesrats-Ausschüsse doch einen interessanten und wert-vollen Beitrag zur Erkenntnis der Grundgedanke», auf welchen das dieGrundlage unserer Münzverfassung bildende Gesetz beruht. Außerdemsind manche Fragen ausführlich erörtert, welche noch heute von Zeit zuZeit diskutiert werden; so namentlich die Frage der unterwertigen Aus-prägung der Silbermünzen.
-i-
Im Eingang charakterisiert der Bericht die durch das Gesetz vom4. Dezember uud dessen bisherige Ausführung geschaffene Lage folgender-maßen :