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„Durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871, betreffend die Ausprägungvon Reichsgoldmünzen, sind die Grundlinien für die Gestaltungdes deutschen Münzwesens nach wesentlichen Richtungen hin bereitsfestgestellt.
„Jenes Gesetz fügt vorerst den bestehenden Landeswährungen eineNeichsgoldwährung hinzu. Für die Rechnungseinheit geht es von derMark, geteilt in 100 Pfennige, aus: es bestimmt, daß deren decimaleVermehrungsstücke, 10 und 20 Mark in Gold, sofort zu prägen seien,während die Bestimmungen über die Ausprägung sowohl der Mark selbst,als ihrer weiteren Vermehrungsstücke, und der Teilungsstücke derselben,dem definitiven Münzgesetz vorbehalten blieben. Des weiteren fixiert daserwähnte Gesetz die Wertrelation von Gold zum Silber, den Feingehaltder auszuprägenden Goldmünzen und deren Legierung; es bestimmt die zu-lässigen Abweichungen im Gewichte und Feingehalte, kurz alles, was zurthatsächlichen Herstellung von Goldmünzen, welche die Kraft gesetzlicherZahlungsmittel haben sollten, erforderlich war.
„Damit würde die Frage, ob Doppelwährung oder ausschließlicheGoldwährung einzuführen fei, noch offen geblieben sein, wenn nicht indas Gesetz im Verlaufe der darüber gepflogenen Verhandlungen nochweitere Bestimmungen eingefügt worden wären über die Sistierung derAusprägung und über den Einzug der groben Silbermünzen der Landes-währungen. Durch diese Bestimmungen war dann allerdings — wasauch bei den Beratungen im Reichstage ohne Widerspruch konstatiertwurde — die Annahme der reinen Goldwährung als Ziel der deutschenMünzreform bezeichnet.
„Die weiteren Schritte sollten, so nahm man an, möglichst bald vor-genommen werden. Dabei war eine Menge von ca. 400 MillionenThalern in Gold als diejenige Summe unterstellt worden, bei derenVorhandensein dein ersten Bedürfnis genügt sei, zumal bei der Wahl derRechnungseinheit von bestimmendem Einflüsse war, daß, unter Zuhülfe-nahme der sich in das Marksystem bequem einfügenden Münzen der30-Thalerwährung, der Übergang zu dem neuen Münzsystem rascher undauf eine weniger störende Weise, als bei Annahme jeder anderenRechnungseinheit, erfolgen könne.
„Inzwischen sind ungefähr 500 Millionen Mark in Gold bereits aus-geprägt und iu Jahressrist kann, unter sonst günstigen Verhältnissen, aufeine Herstellung von ca. 200 bis 300 Millionen Thalern Goldmünzen ge-rechnet werden. Der Zeitpunkt für die gesetzgeberischen Arbeiten zum