Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Zwecke der Einführung der neuen Münzverfassung ist daher gekommen.Sie zum Abschlüsse zu bringen, dürfte auch aus praktischen Rücksichtengeboten sein. Abgesehen von dem unleidlichen Zustand, deu die Über-gangsperiode an sich im Gefolge hat, könnte ein so ansehnlicher Zuwachsneu kreierter Zahllingsmittel, ohne entsprechenden Abfluß von Münzender Landeswährungen und die bis zur Einführung der Reichsmark-rechnung immerhin beschränkte Verwendbarkeit der Reichsgoldmünzen zurFolge haben, daß dieselben nicht leicht in den Verkehr eindringen, uudsie der Gefahr der Eiuschmelzuug im Auslande preisgeben."

Der Bericht wendet sich nun zur Erörterung des Planes für dieDurchführung des neuen Systems.

Es sei vollständig uumöglich, die neue Ordnuug des Münzwesensmit einem Schlage ins Leben zu setzen, denn die Ersetzung der bis-herigen Umlaufsmittel durch Reichsmünzen könne nur allmählich bewirktwerden.

Dagegen könnedie Reichsgoldwährung auch schon dann eingeführtwerden, wenn nur eiue hinreichende Menge von Reichsmünzen vorhandensei, welche es gestatten würde, einstweilen zur Reichsmarkrechnung über-zugehen und für den Bedarf an entsprechenden Münzen, soweit hierzudie ausgeprägten Reichs-Gold- und andere Reichsmünzen nicht genügen,die dem Marksystem sich anpassenden Münzstücke der 30-Thalerwähruugaushilfsweise zu substituieren. Dies würde vorerst in gewissem Sinnein Stadium der Doppelwährung bedeuten. Die eigentliche Reichsgold-währung würde allmählich, je nach dem Fortgange des Einzugs groberLandesmünzen und deren Ersetzung durch Reichsmünzen, ihrer Verwirk-lichung näher treten."

Bei dieser Prozedur seien zunächst die in die Reichsmarkrechnungschlecht passenden Münzstücke, also namentlich die Münzen der süddeutschenWährung zu beseitigen. Da ein völliger Ersatz für diese Münzen durchReichssilbermünzen in naher Zeit nicht hergestellt werden könne, erscheinees unumgänglich, wenigstens die groben Silbermünzen der Thalerwährungfür das ganze Reichsgebiet zn gesetzlichen Zahlungsmitteln zu er-klären.

Sobald eine genügende Menge von Scheidemünzen, vom 10-Pfennig-stück abwärts, vorhanden sei, könne dann durch Einziehung der in dasneue Münzsystem nicht passenden kleinen Münzendie Reichsmark-rechnung" im ganzen Umfange des Reichsgebietes ins Leben gesetztwerden. _