Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Fünfmarkstücken und Einmarkstücken nicht einzuschalten, undebenso bei der projektierten Bestimmung des Feingehalts derSilbermünzen sein Bewenden behalten.2. Das Vs Markstück soll als Silbermünze, die 10- und 5 Pfennig-stücke sollen aus Kupfer mit einem Zusatz von Nickel, unter derBezeichnung als Nickelmünzen ausgeprägt werden.Hierfür waren nachstehende Erwägungen vorzugsweise maßgebend.Was gegen das Fünfmarkstück als Silbermünze spreche, sei die Besorgnisvor Nachprägung. Diese Besorgnis sei indes nicht begründet. Bisherseien Nachprägungen von Silberscheidemünzen, die doch mindestens ebensolohnend gewesen wären, als die jetzt befürchtete, nicht vorgekommen, wasoffenbar daher rühre, daß der Fälscher, der sich immer der Gefahr derEntdeckung und dem Risiko nutzlos aufgewendeten Kapitals und ver-geblicher Arbeit aussetze, sich in der Regel nicht mit bloßer Nachprägungbegnüge, fondern durch geringen Gehalt der Falsifikate einen größerenGewinn zu verschaffen suche. Derartige Nachahmungen verfielen aberbald der Entdeckung und gefährdeten nicht den Umlauf der echten Münzen.Wer aber echte Münzen herstellen wolle, der bedürfe nach dem jetzigenStand der Münztechnik so vollkommener Betriebseinrichtungen und einesso beträchtlichen Kapitals, daß der Betrieb weder im geheimen erfolgenkönne, noch gegenüber dem Risiko als ein lohnender anzusehen sei. Zu-dem sei in England , von woher ein unerlaubter Münzbetrieb gewöhnlichbefürchtet werde, die Nachprägung fremder Münzen strenge verboten.

Indem hiernach die Ausschnßmehrheit von der Überzeugung aus-ging, daß die Ausprägung von silbernen Fünfmarkstücken in dem vorge-schlagenen Feingehalt keinem begründeten Bedenken unterliege, erschien esderselben nicht ferner als ein Bedürfnis, das Fünfmarkstück durch einZweieinhalbmarkstück zu ersetzen oder dasselbe in seinem Feingehalt zuverbessern. Weder sei eine üble Rückwirkung auf die Preisverhältnissezu besorgen, noch könne es empfehlenswert erscheinen, zweierlei Silber-münzen mit verschiedenem Feingehalt zu kreieren."

Zu den Bestimmungen über die Maximalgrenze der Scheidemünz-ausgabe, über die gesetzliche Zahlungskraft der Scheidemünzen und überdie Verpflichtung des Reichs zum Umtausch der Scheidemünzen gegenReichsgoldmünzen, macht der Bericht folgende Bemerkung:

Die Quantität der für den Umlauf erforderlichen Münzen zu be-stimmen, giebt es keine zuverlässige Unterlage, denn auch den Gesamt-umlauf von Gold-, Silber- und Scheidemünzen auf den thatsächlichen