Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Haupt noch Landessilbermünzen neben den Reichssilbermünzen vorhandensind, soll keine Vermehrung des deutschen Gesamt-Silberumlaufs statt-finden können. Eine solche Vermehrung konnte bewirkt werden in ersterLinie durch die Ausprägung von Reichssilbermünzen aus Rohsilber, stattaus Landessilbermünzen. Außerdem kann jedoch eine solche Vermehrungauch dann herbeigeführt werden, wenn zur Prägung von Reichssilber-münzen ausschließlich Landessilbermünzen verwendet werden. Da nämlichdie Reichssilbermünzen bei gleichem Nennwert einen um 10 Prozent ge-ringen Silbergehalt haben als die Landessilbermünzen, so daß aus 90 Markin Thalern 100 Mark in Reichssilbermünzen geprägt werden können,muß, sobald für eine Neuprägung von Reichssilbermünzen nur die hierzunotwendige Menge von Landessilbermünzen eingezogen wird, eine Ver-mehrung des gesamten Silberumlaufs um 10 Prozent der Neuprägungeintreten. Nicht nur die erstere, sondern auch diese letztere Vermehrungdes deutscheu Silberumlaufs ist, solange wir noch Thaler im Umlaufhaben, durch den Art. 4 des Münzgesetzes von Rechtswegen ausgeschlossen.

Aber die Reichsregierung hat sich seit der Einstellung der Silber-verkäufe um die Bestimmung im Art. 4 des Münzgesetzes nicht mehrgekümmert.

Nachdem im Jahre 1878 die Ausprägung von Reichssilbermünzenvorläufig eingestellt worden war, fanden zunächst in den Jahren 1879und 1880 nur Umprägungen von Reichssilbermünzen statt, durch welcheder deutsche Silbergeld-Bestaud nicht verändert wurde, und auf welcheArt. 4 des Münzgesetzes keine Anwendung fiudeu konnte.

Dagegen beschloß der Bundesrat am 22. April 1881 die Neuprägungvon 15 Millionen Mark in Reichssilbermünzen. Als Prägematerial wurdeein Teil der bei der Einstellung der Silberverkäufe im Besitz des Reichsverbliebenen Silberbarren verwendet, während von den noch umlaufendenThalern gleichzeitig nur ein verschwindend geringer Betrag abgenutzterStücke zur Einziehung gelangte. Ähnlich wurde bei der im Jahre 1885beschlossenen Neuprägung von Reichssilbermünzen im Betrage von 10Millionen Mark verfahren; nur daß während der Ausnninzung dieserStücke etwa 1.250.000 Mark in Thalern eingezogen und eingeschmolzenwurden, um das Silberquantum, welches damals an die egvptische Re-gierung verkauft wurde, zu ergänzen.

Im ganzen wurde in der Zeit von 1881 bis 1887 ein Betrag vonetwa 23^2 Millionen Mark mehr an Reichssilbermünzen ausgeprägt, alsgleichzeitig an Landessilbermünzen eingezogen wurde. Entgegen dem