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Dagegen betrachten sich die Privatnotenbanken offenbar in ersterLinie als Erwerbs - Institute. Je mehr ungedeckte Noten sie in Umlaufsetzen und im Umlauf erhalten können, desto ausgiebiger genießen sie desVorteils eines unverzinslichen aber zinstragenden Kapitals. Ihr Bestrebengeht deshalb dahin, ohne Rücksicht auf die Lage des Geldmarktes stetssoviel wie möglich von ihren Noten in Zirknlation zu setzeu.
Dabei sehen sie als Grenze für diese Möglichkeit augenscheinlich nichtein ungünstiges Deckungsverhältuis an, denn ihre durchschnittliche Noten-deckung und namentlich die durchschnittliche Bar- uud Metalldeckung ihrersämtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten, ist bereits eine sehr ungünstige.Die Grenze wird vielmehr sogut wie ausschließlich gebildet durch die deneinzelnen Banken zugewiesenen steuerfreien Notenkontingente'.Diese Kontingente werden, soweit es irgend möglich ist, ausgenutzt, wiefolgende Übersicht für die letzten 5 Jahre zeigt.
Privatnotenbanken
Reichsbank
Jahre
Steuerfreies
durchschnitt!, ungedeckterNotenumlauf
Steuerfreies
durchschnitt!, ungedeckterNotenumlauf
Kontingent
"/» des
Kontingent
°/° des
1000 Mark
1000 Mark
Kontingents
1000 Mark
1000 Mark
Kontingents
1893
92.383
77.840
83,8
292.117
108.815
37,2
1894
91.600
76.792
82,7
293.400
30.619
10,4
189S
91.600
74.511
81,3
293.400
50.164
17,1
1896
91.600
81.851
89,3
293.400
158.191
53,9
1897
91.600
83.758
91,4
293.400
180.872
61,6
Während der ungedeckte Notenumlauf der Reichsbank im Jahres-durchschnitt stets erheblich hinter ihrem Kontingente zurückbleibt — erbetrug im Jahre 1897, dem Jahre des stärksten ungedeckten Notenumlaufsseit dem Bestehen der Reichsbauk, nur 61,6°/» des Kontingents — hälter sich bei den Privatnotenbanken stets so nahe an der Kontingentsgrenze,daß eine irgend wesentliche Ausdehnung über den Durchschnitt ohne Kon-tingents-überschreitung ausgeschlossen ist. Die Schuld liegt nicht etwa aneiner zu knappen Bemessung der Kontingente für die Privatnotenbanken,sondern, wie die auffallend geringe durchschnittliche Notendeckuug dieserBanken zeigt, lediglich an dem Bestreben, auch in Zeiten geringen Geld-bedarfs das steuerfreie Notenkontingent nach Möglichkeit auszunutzen.
Das Bestreben der möglichst starken Ausnutzung der Kontingente
» Z 9 des Bankgesetzes.