Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Dagegen betrachten sich die Privatnotenbanken offenbar in ersterLinie als Erwerbs - Institute. Je mehr ungedeckte Noten sie in Umlaufsetzen und im Umlauf erhalten können, desto ausgiebiger genießen sie desVorteils eines unverzinslichen aber zinstragenden Kapitals. Ihr Bestrebengeht deshalb dahin, ohne Rücksicht auf die Lage des Geldmarktes stetssoviel wie möglich von ihren Noten in Zirknlation zu setzeu.

Dabei sehen sie als Grenze für diese Möglichkeit augenscheinlich nichtein ungünstiges Deckungsverhältuis an, denn ihre durchschnittliche Noten-deckung und namentlich die durchschnittliche Bar- uud Metalldeckung ihrersämtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten, ist bereits eine sehr ungünstige.Die Grenze wird vielmehr sogut wie ausschließlich gebildet durch die deneinzelnen Banken zugewiesenen steuerfreien Notenkontingente'.Diese Kontingente werden, soweit es irgend möglich ist, ausgenutzt, wiefolgende Übersicht für die letzten 5 Jahre zeigt.

Privatnotenbanken

Reichsbank

Jahre

Steuerfreies

durchschnitt!, ungedeckterNotenumlauf

Steuerfreies

durchschnitt!, ungedeckterNotenumlauf

Kontingent

"/» des

Kontingent

°/° des

1000 Mark

1000 Mark

Kontingents

1000 Mark

1000 Mark

Kontingents

1893

92.383

77.840

83,8

292.117

108.815

37,2

1894

91.600

76.792

82,7

293.400

30.619

10,4

189S

91.600

74.511

81,3

293.400

50.164

17,1

1896

91.600

81.851

89,3

293.400

158.191

53,9

1897

91.600

83.758

91,4

293.400

180.872

61,6

Während der ungedeckte Notenumlauf der Reichsbank im Jahres-durchschnitt stets erheblich hinter ihrem Kontingente zurückbleibt erbetrug im Jahre 1897, dem Jahre des stärksten ungedeckten Notenumlaufsseit dem Bestehen der Reichsbauk, nur 61,6°/» des Kontingents hälter sich bei den Privatnotenbanken stets so nahe an der Kontingentsgrenze,daß eine irgend wesentliche Ausdehnung über den Durchschnitt ohne Kon-tingents-überschreitung ausgeschlossen ist. Die Schuld liegt nicht etwa aneiner zu knappen Bemessung der Kontingente für die Privatnotenbanken,sondern, wie die auffallend geringe durchschnittliche Notendeckuug dieserBanken zeigt, lediglich an dem Bestreben, auch in Zeiten geringen Geld-bedarfs das steuerfreie Notenkontingent nach Möglichkeit auszunutzen.

Das Bestreben der möglichst starken Ausnutzung der Kontingente

» Z 9 des Bankgesetzes.