waren wichtige Tatfachen aus den von Arendt zitiertenQuellen verfdiwiegen, anderfeits aber Angaben hinzugefügt,für die keinerlei Grundlage vorhanden war. Die meiftendiefer Unrichtigkeiten, auch die in den Zahlenangaben,lagen — wie Helfferidi feftftellen konnte — nicht nur imSinne der Arendtfchen Beweisführung, fondern fie warenfogar zu ihrer Begründung und Stützung verwendet worden.
Helfferidi war keinen Augenblick darüber im Zweifel,daß diefes Verfahren fchonungslos aufgedeckt werden müffe.Es entfprach zwar nicht feiner Art, rein wiffenfchaftlicheDarlegungen mit Angriffen gegen feine Gegner zu belaften.Diesmal hielt er es aber für notwendig, um zu begründen,warum er fich in feinen weiteren Ausführungen nicht mehrmit dem Arendtfdien Buch befchäftigte, obgleich es daseinzige war, das bisher die Vorgänge auf dem Silbermarktwährend der deutfchen Münzreform ausführlich behandelthatte. Er befchränkte fleh indes in feinem Werk über dieGeldreform darauf, einen befonders eklatanten Fall in einerAnmerkung feftzunageln und auf die „Fälfchungen hinzu=weifen, welche in der Arendtfchen Schrift häufig wieder=kehren und welche fpeziell in dem Kapitel über die Silber=entwertung nicht die Ausnahme, fondern geradezu dieRegel find"*).
Weit eingehender befchäftigte er fich allerdings mitder ganzen Angelegenheit in der „National=Zeitung" undfpäter in einer gegen Arendt gerichteten befonderen Streit=fchrift über „DeutfchlandsMünzreform und die Silber=entwertung. Einige Worte über bimetalliftifche Ge=fehichtsfehreibung" (Stuttgart 1898). Den Verfuch Arendts,fich im „Deutfchen Wochenblatt" und in der „BimetalliftifchenMonatsfchrift" gegen die in der „National=Zeitung" er=hobenen Angriffe zu verteidigen, hat Helfferidi in derStreitfchrift und in den ihr als Anhang beigefügten An=merkungen an der Hand des Tatfachenmaterials erfolgreichzurückgewiefen. Er erhob ferner auf Grund feiner Fefl=
") Band H. S. 345/46.
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