geldern, fondern mit Privatkapital als Äktiengefellfdiaftenoder in ähnlicher Form gegründet, und es find auch fonftvielfadi Kautelen gefchaffen, um eine Verquidumg desBankkredits mit dem Staatskredit zu verhindern. DieNotenbanken follen in ihrer Kreditgewährung völlig unab=hängig von der Finanzgebarung des Staates fein, damitnicht im Falle einer Gefährdung der Bank durch wirtfchaft=liehe Krifen oder Krieg der Staat mit feinen Mitteln fürdie Bank eintreten muß. Umgekehrt follen die Bankgeldervor mißbräuchlidien Zugriffen des Staates gefchü^t fein,um eine Inflation und damit eine Erfchütterung des Bank=kredits zu vermeiden. Deshalb war auch die Reichsbankmit Privatkapital gegründet, wenn auch das Reich fonft,als Äquivalent für das der Bank überlaffene Notenrecht,einen beherrfchenden Einfluß auf ihre Leitung und Gefchäfts-führung ausübte und die Bank zu gewiffen Kreditgefdiäftenmit dem Reich verpflichtet war. Der ftaatliche Einfluß warbei der Reichsbank damals weit größer, als bei allen übrigenZentralnotenbanken diefes fog. gemifchten Syftems. Eshat fleh leider in der Inflationszeit gezeigt, daß er viel zuftark war, um eine mißbräuchliche Ausnutjung der Noten=preffe der Bank zugunfren des Reiches wirkfam zu ver=hindern. Nicht eine völlige Verflaatlidiung, wie die Agrarierfie anffcrebten, fondern eine völlige Entftaatlichung, wie fienach den Lehren der Vergangenheit durch das neue Bank=gefetj vom 30. Äuguft 1924 herbeigeführt wurde, wäre dasRichtige gewefen*.) Gegen die Verftaatlichung fprachenaber auch noch andere Gründe.
Für eine mit ftaatlichem Gelde arbeitende Bank liegtimmer die Gefahr vor, daß fie durch politifche Strömungenin ihrer Gefchäftsführung beeinflußt wird, während es dochihre Aufgabe fein foll, im allgemeinen nationalen Intereffeder Gefamtwirtfchaft des Landes dadurch zu dienen, daßfie nach Maßgabe ihrer Mittel Kredit gewährt in den
*) Vgl. hierzu auch den Auffatj Helfferidis über „Die Autonomieder Reidisbank" im Bank=Archiv 1921/22, Jahrgang XXI, Nr. 13.
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