zugeben, das erkennen ließ, in welchem Grade der Afpirantin Rückficht auf Gelehrfamkeit und aufGeift ausgezeichnetzu nennen fei. Hierzu hatten fie fleh in bejahendem oderverneinendem Sinne zu äußern. Die Zulaffung oder Nicht=zulaffung zur fpäteren Probevorlefung mit anfchließendemColloquium war nach der Verlefung der Voten und derdarauffolgenden Diskuffion von der Fakultät zu befchließen.Im Falle der Zulaffung war nach Abhaltung der Probe=vorlefung und des Colloquiums ein zweiter Fakultätsbefchlußzur Erteilung der venia legendi erforderlich. Schließlichhatte noch eine öffentliche Antrittsvorlefung flattzufmden.
Als Referenten waren neben Wagner die ProfefforenSchmoller, der damals das Amt des Rektors bekleidete, undSering beftellt worden. Schmoller hatte zwar felbft ge=meinfam mit Knapp die Straßburger nationqlökonomifchehifcorifche Schule begründet und in Berlin lange Zeit hin=durch mit Wagner auf wiffenfehaftlichem Gebiet fchwereMeinungsverfchiedenheiten gehabt. Aber vor kurzem hattendie beiden Gegner (ich ausgeföhnt, und Helfferich hatte bei demerften Befuche, den er Schmoller abftattete, das Gefühl, daßdiefer nicht gefonnen fei, wegen einer verhältnismäßig fountergeordneten Frage fein gutes Einvernehmen mit Wagnererneut aufs Spiel zu fet$en. Aber fchon bald nachher warSchmollers Haltung Helfferich gegenüber, wie diefer beiwiederholtem Zufammentreffen mit ihm bemerkte, wohl=wollend und freundlich, und nach Durchficht der Probe-fchriften durch Schmoller verftärkte fidh. bei Helfferich derEindruck, daß Schmoller feine wiffenfehaftliche Befähigungund feine Leitungen voll anerkannte. Befonders lobendhatte er dem Reichsbankpräfidenten Koch gegenüber dasWerk über die Geldreform beurteilt, das in der hiftorifch=kritifchen Art der Unterfuchung und Darfheilung ganz inder Linie der Forfchungsmethode Schmollers lag und denvon ihm gefteilten wiffenfchafllidien Anforderungen in voll=kommener Weife entfprach. Helfferich erfuhr auch bald,daß Schmoller gerade bei der Würdigung diefer Arbeitkeineswegs den von Wagner wiederholt betonten Einwand
82