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Die Währungsfrage : gemeinfaßlich dargestellt / von Karl Helfferich
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zu den Münzstätten zu bringen und dasselbe gegen eine geringe Ge-bühr in Zwanzigmarkstücke ausprägen zu lassen. Diese Einrichtungnennt man das freie Prägerecht, die in seiner Erfüllung vonden Münzstätten vorgenommenen Ansmünzungen nennt man Aus-prägung auf Privatrechnung.

Bei uns werden aus dem Pfunde Feingold 1395 Mark geprägt.Die Prägegebühr ist auf 3 Mark pro Pfund Feingold festgesetzt. DieMünzstätten sind also verpflichtet, jedermann für ein Pfund Fein-gold 1395 3 Mk. 1392 Mk. in geprägtem Golde zurückzuerstatten.Ebenso ist durch das Bankgesetz von 1875 die Reichsbank verpflichtet,Gold mit 1392 Mk. für das Pfund anzukaufen. Der Weg des Ver-kaufes an die Reichsbank ist bequemer und billiger als die (Anlieferungund Ausprägung bei den Münzstätten. Denn bei der Reichsbank er-folgt der Austausch Zug um Zug. Man giebt das Gold hin underhält sofort das Geld dagegen. Bei den Münzstätten aber ist manverpflichtet, die Ausprägung des eingelieferten Goldes abzuwarten, unddieses Abwarten ist natürlich mit einem Zinsvcrlust verbunden. Des-halb ist es der Weg durch die Reichsbank, welcher von Privaten zudem in Rede stehenden Zwecke ausschließlich benutzt wird, und andrer-seits macht seit vielen Jahren niemand von dem freien Prägerecht beiden Münzstätten Gebrauch, als eben die Reichsbank.

Betrachten wir die Wirkungen des freien Prägerechtes.

Da sich bei uns jedermann durch Einlieferung bei den Münz-stätten, oder noch einfacher durch Verkauf an die Reichsbank für jeein Pfund Feingold stets 1392 Mk. verschaffen kann, wird es nie-manden einfallen, sein Gold billiger als zu 1392 Mk. für das Pfundzu verkaufen. Das Gold kann also niemals billiger werden als1392 Mk. für das Pfund, und der Wert des deutschen Geldes kannsich nie so weit erheben, daß 1392 Mk. mehr wert wären, als einPfund Feingold. Der Wert des deutschen Geldes hat also nach oben-hin eine feste Grenze in dem Wert des Goldes. Andrerseits enthaltenje 139,s Zehnmarkstücke ein Pfund Feingold. Es wird also niemandfür ein Pfund Feingold mehr als 139,5 Zehnmarkstücke hin geben,ebensowenig mehr als 1395 Mk. in deutschem Silbergeld oder deutschenBanknoten und Kassenscheinen, solange das deutsche Silber- und Papier-geld im Umlauf dieselbe Geltung hat wie das deutsche Goldgeld, so-lange sich also jedermann für einen gewissen Betrag in Silber- oderPapiergeld denselben Betrag in deutschem Goldgeld verschaffen kann.Damit ist ein zweiter, fester Punkt zwischen dem deutschen Gelde unddem Metalle Gold gegeben. Während wir soeben gesehen haben, daßder Wert des deutschen Geldes an dem Wert des Goldes nach obenhin eine seste Grenze hat, indem man für 1392 Mk. nie mehr erhaltenkann als ein Pfund Feingold, finden wir jetzt, daß der Wert des deut-schen Geldes an dem Werte des Metalles Gold auch nach unten hineine feste Grenze hat, indem man für 1395 Mk. nie weniger als ein PfundFeingold erhalten kann. Der Wert des deutschen Geldes ist also derart