Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
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Das Christentum in Rom

Seinerseits bot das römische Gesetz den Christen vollstenSchutz für ihre Begräbnisstätten, da jeder Ort, wo ein loterruhte, als geweihte Stätte galt und jede Verletzung solcher denschwersten Strafen unterlag. Selbst die um ihres Glaubens wil-len Hingerichteten nahmen an diesen Privilegien der Gräber un-beschränkt Anteil, weil nach römischer Auffassung der Verbre-cher mit seinem Tode dem Gesetze volle Sühne geleistet hatte.Es galt sogar als Akt der Pietät, einem solchen einen Ruheplatzin der eigenen Gruft zu gewähren (Joseph von Arimathia vorPilatus). So heftig daher auch die Verfolgung gegen die Le-benden wüten mochte, vor ihren Gräbern fand sie an den gesetz-lichen Bestimmungen wie an der allgemeinen Anschauung ihreSchranken. Allerdings hat die Volkswut unter dem Rufe:Areaeeorum non sint Fort mit ihren Friedhöfen! manchmal dieseSchranke gewaltsam durchbrochen; kaiserliche Edikte konfiszier-ten die Grundstücke, unter denen die Katakomben lagen, und un-ter Diokletian ist selbst der Friede der Gräber nicht geschontworden; allein das waren doch nur außerordentliche und vorüber-gehende Störungen.

Besonders zugute kam den Christen seit dem Anfang des3. Jahrhunderts die bei den Römern gesetzlich anerkannte Ein-richtung der collegia oder Bruderschaften, deren Mitglieder, vor-züglich Freigelassene oder Leute aus dem Handwerkerstand, zu-sammengetreten waren, um sich unter dem Schutze irgendeinerGottheit, z. B. als cultores Dianae, gegenseitig ein ehrbares Be-gräbnis zu sichern. Man zahlte in eine gemeinsame Kasse, arca,einen Monatsbeitrag, aus dem die Kosten der Beerdigung aufdem gemeinschaftlichen Grundstück, area, bestritten wurden; au-ßerdem versammelten sich die Mitglieder jährlich an gewissenTagen zur Gedächtnisfeier für ihre Wohltäter. Nach außenkonnte die Christengemeinde als eine solche Genossenschaft er-scheinen, und unter der Herrschaft von Kaisern, die den ChristenDuldung gewährten, wie in der ersten Hälfte und am Ende des3. Jahrhunderts, konnten die Gläubigen über den Gräbern derMärtyrer Kapellen (cellae, memoriae) erbauen, wo man sich amJahrestage ihres Todes zur Gedächtnisfeier versammelte.