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I. ABSCHNITT.
Auf Grundlage der ausschliesslichen Silberwährung kamman nach Hude dos Jahres 1856 über alle Punkte über-ein. Am 24. Januar 1857 wurde der Münzvertrag unter-zeichnet. Er ist in allen Punkten ein Sieg der preussischenPolitik.
II. DER WIENER MÜNZVERTRAG VOM24. JANUAR 1857.
Mit etwas überschwänglichem Enthusiasmus wurde dienach heissen Bemühungen erzielte Münzeinigung in Deutsch-land begrüsst. Es fehlte jedoch schon damals nicht anLeuten, welche das erreichte Resultat etwas kritischerbetrachteten; 2 und heute, nachdem langt' Jahre Uber dieBegründung des deutschen Münzvereins hingegangen sind,und man den Münzbündnissen infolge mancher Erfahrungenetwas skeptischer gegenüber steht als noch vor zwei bisdrei Jahrzehnten, liegt kein Grund und keine Versuchungmehr vor, den Münzvertrag vom 24. Januar 1857 andersals ruhig und sachlich zu betrachten.
Wie schon erwähnt gründete sich die neugeschaffeneMünzverfassung vollständig auf die reine Silberwährung. 3
seiten Österreichs die Verhandlungen über Jen Münzbund. Am 10. März1855 wurde Bruck wieder Finanzminister. Die Wiederaufnahme derVerhandlungen und ihr Resultat ist also sein Werk. Das Jahrbuchzum Konversationslexikon, Leipzig, F. A. Brockhaus, 1857, 1. Bd. S. 660bemerkt hierüber:
„Schon unter Minister v. Baumgartner hatte man an eine Reformdes Münzwesens gedacht: man wünschte damals der Goldwährung mög-lichst Vorschub zu leisten. Allein der Grundsatz des Herrn v. Bruck, inallen Dingen, die auch Deutschland direkt berühren, mit diesem in erspriess-licber Übereinstimmung zu handeln, brachte es mit sich, dass fortannicht mehr von der Gold- oder Gold- und Silberwährung die Rede war.In Ausführung des § 19 Jos Februarvertrags traten die Abgeordnetender meisten Staaten des Zollvereins und Jio Österreichs zum zweitenMal im Jahre 1856 in Wien zusammen 1 '.
- Z. B. Schäffle, Die Wiener Münzkonvention etc., TübingerZeitschrift, 1857.
3 Art. 2. „Mit Festhaltung der reinen Silberwährung.....
soll die Münzverfassung der vertragenden Staaten in der Art geordnetwerden, dass etc. 1 '