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[. ABSCHNITT.
lästigen Tarifierungsrechl machten in der Folge nur wenigeStaaten Gebrauch. 1 Bei diesen hatte also die Goldkrone imVerhältnis zu dem eigentlichen Währungsgelde den Charaktereines Kassenscheins 2 von schwankender Geltung.Heim Publikum waren die neuen Goldmünzen sehr unbeliebt.Die meisten gingen ins Ausland oder wurden eingeschmolzen.' 5Die vorhandenen La n desgol dmü uzen, deren Prägungvon nun an gesperrt war, wurden last noch schlimmer be-
1 Nach einer Angabe Delbrücks im Reichstag am 18. NovemberI ST 1 nur Hannover, Oldenburg und Bremen. Für Bremen fand indesseine Tarifierung in Silbermünzen, wie sie im Vertrage vorgesehen istinicht statf. Demi erstens stand Bremen ausserhalb des Zollvereins,also auch ausserhalb des Münzvertrages, dann hatte Bremen keineSilber-, sondern eine Goldwährung. Grundgeld derselben war derLouisd'or, Münzeinheit der fünfte Teil desselben unter dem Namen„Thaler in Gold 1 '. Die neue Zollvereins-Krone wurde nun in Bremen offiziell aut'S 2 6 Thaler Gold tarifiert, natürlich nicht von (i zu 6 Monaten,sondern dauernd. Sie bildete von nun an die eigentliche Grundlage derBremer Goldwährung, und in der Bremer Bank sammelte sieh ein ziem-lieh bedeutender Bestand von Goldkronen an. Daher kommt es, dassdie Zollvereinskrone sehr oft auch ,,Bremer Krone" genannt wurde.
3 Das Wesen eines Kassenscheines ist: der Staat verpflichtetsich zu dessen Annahme in Zahlung] nicht aber zu seiner Ein-lösung auf Präsentation; das Publikum ist zu einer Annahme in Zah-lung nicht gezwungen, Unsere deutschen'Reichskassenscheine führeneigentlich ihren Namen zu unrecht, da die Reichshauptkasse verpflichtetist, sie dem Überbringer in Kurantmünzen einzulösen; sie sind alsomehr als blosse Kassenscheine.
3 Bamberger in der Reichstagssitzung vom 11. November 1871:„Meine Herrn, es ist vielleicht niemand unter Ihnen, der so viele Bremer Kronen gesehen hat, wie ich. Aber ich habe sie nicht in Deutschland gesehen, sondern im Ausland, und nur in dem Moment, wo sie noch inihrer jungfräulichen Reinheit glänzend in den Schmelztiegel wanderten".
Nach der IV. Denkschrift des Reichskanzlers zur Ausführung derMünzgesetzgebung, vom 30. November 1875 Anlage 3 wurden an Gold-kronen in sämtlichen deutschen Staaten überhaupt ausgeprägt:
1086 757 Stück.
Vor der Münzreform wurden von den einzelnen Landesregierungendavon überhaupt keine eingezogen. Nach ihrer Ausserkurssetzung durchdas Reich wurden nur 332 091 Stück zur Einlösung präsentiert. Mit-hin fehlt der Nachweis über 754 066 Stück, das ist über mehr alszwei Drittel der gesamten Ausmünzung.