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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
Entstehung
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I. ABSCHNITT.

zuzüglich der Kosten für die Neuprägung ent-sprechenden Wertabzuge, wobei erschwerend hinzu-kommt, dass das Passiergewicht und die untere Fehlergrenzeim Schrot bei den Vereinsgoldmünzen zusammenfielen. 1

So viel über die strikte Betonung der ausschliesslichenSilberwährung.

Im übrigen schuf der Wiener Münzvertrag nicht etwaeine Münzeinheit im Sinne des lateinischen Münz-bundes, dass in sämtlichen vertragenden Staaten diegleichen Münzstücke geprägt worden wären, und diese,gleichgültig welcher Staat sie geprägt, im ganzenVertragsgebiet Geltung genossen hätten. Im Gegenteil!Der Wiener Münzvertrag schuf drei völlig verschiedeneMünzsysteme und Währungsgebiete, jedoch alle dreiauf Grundlage desselben Währungsmetalles; und als Binde-glied zwischen diesen verschiedenen Münzsystemen schufer die Vereins thaler.

Im grossen Norden Deutschlands trat an Stelledes bisherigen 14- Thalerfusses (auf die kölnische Markbezogen) der 30 Thalerfuss (auf das Pfund zu 500Gramm bezogen). In Süddeutschland ersetzte den bis-herigen 24 1 /2 Guldenfuss der 52 1 /- Guldenfuss. 2 Oster-

1 Art. 19 und 20.

2 Der Dreisaigthal er fu ss wurde eingeführt in:

dem Königreich Preussen, mit Ausschluss von Hohenzollern , inden Königreichen Saohsen und Hannover, im Kurfürstentum Hessen , imGrossherzogtum Sachsen , in den Herzogtümern Saohsen - Altenhurg,Sachsen-Gotha, Braunschweig, Oldenburg mit Birkenfeld, Anhalt-Dessau-Köthen und A.nhalt-Bernbarg, in dem Fürstentume Schwarzburg-Sonders-hausen und in der Unterherrschaft des Fürstentums Sohwarzburg-Rudol-stadt, in den Fürstentümern Waldeck und Pyrmont , Reuss ältere undjüngere Linie, Schaumburg-Lippe und Lippe;

der Zweiundfünfzig- und-einhalb-Guldenfuss in:

den Königreichen Bayern und Württemberg, den Grossherzog-tümern Baden und Hessen, im Herzogtum Sachsen-Meiningen, im Fürsten ,turne Sachsen-Koburg, in den Hohenzollernschen Landen, im Herzog-tums Nassau, in der Oberherrschaft des Fürstentums Schwarzburg-Rudol-stadt, in der Landgrafschaft Hessen-Homburg und in der freien StadtFrankfurt. ( Art. 3).

Die neuen Münzfüsse, der 30 Thaler- und 5272 Guldenfuss, warenum 0,22 % leichter als die alten, der 14 Thaler- und 24'/s Guldenfuss.